Neuer Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg beinhaltet Aspekte der Beschaffung

17.06.2016
PR

Am 09. Mai 2016 einigte sich die neue Landesregierung bestehend aus Bündnis 90/Die Grünen und CDU auf 140 Seiten auf einen neuen Koalitionsvertrag. In diesem sind neben anderen wirtschaftspolitischen Aspekten auch beschaffungsrelevante Punkte enthalten:

  • Unterstützung der Vernetzung der Landeskorruptionsregister zu einem bundesweiten Korruptionsregister. Hier sollen öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen Auffälligkeiten melden sowie Informationen über Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren erfragen können.
  • Weiterentwicklung der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren durch Absenkung der finanziellen Schwelle der Nachfragepflicht (derzeit ab 50.000 Euro). Hierzu soll die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt gestärkt werden sowie eine Eintragung der Unternehmen in das Register nach klar definierten Kriterien erfolgen. 
  • Vereinfachung des Vergaberechts sowie Evaluation der Subunternehmerhaftung (geregelt im Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)) 
  • Im Hinblick auf die anstehenden Vergaberechtsanpassungen soll eine faire, ökologische und nachhaltige Beschaffung noch stärker in den Fokus rücken. 
  • Beachtung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch Unternehmen
  • Initiative starten, um zu verhindern, dass im regelbaren öffentlichen Bereich Produkte genutzt werden, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. 
  • Fortschreibung der Grundlagen der öffentlichen Beschaffung in der Verwaltungsvorschrift „Beschaffung“ bei der Umsetzung des neuen EU- und Bundesrechts 
  • Weiterentwicklung der eGovernment-Richtlinien und des Beschaffungswesens des Landes bei der IT-Beschaffung in Richtung Open Source 

Quelle: Monatsinfo 06/2016 von forum vergabe e.V. 

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