„Die Würde der Arbeit muss uns heilig sein“ – das betonte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union (EU). Die Kommission will einen Gesetzesentwurf für einen europäischen Mindestlohn erarbeiten. Auch Bieter für Aufträge der öffentlichen Hand sollten die Entwicklung im Hinblick auf ihre Kalkulationen beobachten.
Mindestlohn gut für beide Seiten
Dumpinglöhne beschädigten nicht nur die Würde der Arbeit, sondern brächten auch jene Unternehmen in Bedrängnis, die faire Löhne zahlten, begründete von der Leyen den Vorstoß in ihrer Rede im September. Ziel sei es, entweder durch Tarifverträge oder durch einen gesetzlichen Mindestlohn einen Rechtsrahmen zu schaffen, der sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite helfe.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) macht sich für einen europäischen Mindestlohn stark. Derzeit gelten 1,87 Euro in Bulgarien und 12,38 Euro in Luxemburg. Eine prozentuale Einführung auf Grundlage von Durchschnittslöhnen und -einkommen könnte ein Weg sein. Die EU-Kommission will bis zum 28. Oktober einen ersten konkreten Vorschlag vorstellen.
Quelle
Abonnieren Sie jetzt den Vergabebrief und informieren Sie sich regelmäßig über Neuerungen zum Thema Vergabe!
Von der reinen Veröffentlichung einer Bekanntmachung bis zur Darstellung des gesamten Vergabeverfahrens – wir bieten Ihnen die passgenaue Vergabe-Lösung.