Gelockerte Vergaberichtlinien sollen in der Corona-Pandemie die Wirtschaft in Schwung halten. Die Bundesländer haben entsprechende Möglichkeiten verlängert, darunter Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg.
In Rheinland-Pfalz ging es um die Anhebung der Wertgrenzen. Demnach ist für Bauleistungen nach der VOB/A eine beschränkte Ausschreibung bis zu 1 Million Euro zugelassen, eine freihändige Vergabe bis zu 100.000 Euro. Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A dürfen bis 100.000 Euro beschränkt oder freihändig vergeben werden. Bis zum 31. Dezember 2021 sind diese Angaben nun gültig.
Bayern hatte vor dem Jahreswechsel eine Verlängerung seiner Maßnahmen beschlossen. Die befristet erhöhte Wertgrenze für Direktaufträge für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen über Liefer- und Dienstleistungen liegt bis zum Jahresende weiter bei 25.000 Euro netto. Gleiches gilt für Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb sowie für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes. Auch Angebotsfristen können verkürzt werden.
Für Baden-Württemberg gelten seit Oktober 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Landes. Dazu trat die Verwaltungsvorschrift (VwV) Investitionsfördermaßnahmen öA in Kraft. Auch hier sind verkürzte Angebotsfristen und geänderte Wertgrenzen das Mittel der Wahl. Den Kommunen wird empfohlen, diese Möglichkeiten ebenfalls anzuwenden.
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