Die Bundesregierung will das Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien völlig neu ordnen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281). Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich. Zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit soll das deutsche Vergaberecht eine neue Struktur bekommen, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird grundlegend überarbeitet.
Die durch die neuen EU-Vergaberichtlinien eröffneten Handlungsspielräume will die Bundesregierung nutzen. So sollen öffentliche Auftraggeber zukünftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Dies komme auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen würden. Es würden Anreize für Unternehmen gesetzt, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung sollen von den öffentlichen Auftraggebern sogar zwingende Vorgaben gemacht werden.
Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. "Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.
Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.
Schließlich werden auch die Regeln zur Eignungsprüfung vereinfacht. Mit Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird die Pflicht der Bieter, umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium einzureichen, durch die Abgabe einfacher Erklärungen ersetzt.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme einige Änderungen an dem Gesetz. So wollen die Länder, dass zukünftig nach einer Neuvergabe von Linien des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) das Personal der bisherigen Bahngesellschaft an den neuen Betreiber übergehen soll. Im Vergaberecht gab es diese Pflicht bisher nicht. Weiter fordern die Länder, dass strafrechtliche Urteile gegen Unternehmen im Ausland ebenfalls zum Ausschluss von Vergaben führen müssen. Es bestehe die Gefahr einer nicht begründbaren Ungleichbehandlung. Die Bundesregierung stimmt in diesem Punkt dem Bundesrat zu, andere Vorschläge weist sie ab oder will sie prüfen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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