Die letzte Änderung der Vergabeverordnung (VgV) ist am 12.05.2011 in Kraft getreten. Seit 20.08.2011 ist bereits eine Novellierung gültig. Kernpunkt ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei öffenlichen Beschaffungsvorgängen.
Künftig soll nach der VgV in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung verlangt werden.
Nach der neuen Verordnung sind Angaben der Bieter zum Energieverbrauch entbehrlich, wenn sich die auf dem Markt technischen Geräte oder Waren „im zulässigen Energieverbrauch nur geringfügig unterscheiden“ (§ 4 Abs. 6 VgV).
Vergabestellen hingegen müssen nach § 4 Abs. 6 Vgv die Energieeffizienz im Rahmen des wirtschaftlichsten Angebots angemessen berücksichtigen.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Frau Hübner von buy smart am 05.10.2011 bei der Veranstaltung „Grüne Beschaffung“, organisiert vom Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers.
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