Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß die sogenannten Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Dabei fallen diese aufgrund der aktuellen EURO-Schwäche etwas höher aus als bisher – was aber in Deutschland zumindest vorerst fast ohne Auswirkungen bleibt.
Veröffentlicht wurde dies im Amtsblatt der Europäischen Union (L 319/43 vom 2.12.2011). Die EU-Kommission setzt in zweijährigem Turnus die Schwellenwerte unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu fest.
Danach betragen die neuen Schwellenwerte ab Inkrafttreten der Verordnung am 01.01.2012:
• Für Bauaufträge: 5.000.000 EUR
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR
• Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 400.000 EUR
• Für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 130.000 EUR
Im Gegensatz zu EU-Richtlinien gelten Verordnungen der EU unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten, d.h. ohne Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber. Dennoch gilt zu beachten, dass in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV noch die alten Schwellenwerte weitergelten. Der Grund hierfür: Die Schwellenwerte setzen Mindeststandards, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen. Eine strengere Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten, wie es die aktuellen niedrigeren deutschen Werte darstellen, ist zulässig und wirksam. Sektorenauftraggeber hingegen müssen sich ab dem 01.01.2012 an die neuen Schwellenwerte halten da der § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enthält.
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