Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel

04.01.2021
Expertenbeitrag

Entsprechend der Empfehlung der Mindestlohnkommission steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland zum Jahreswechsel von 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Unternehmen sollten nicht versäumen, die geänderten Sätze in ihren Angeboten zu berücksichtigen – müssen aber auch auf gegebenenfalls höhere Vergabemindestlöhne achten.

Der Fahrplan für die kommenden Erhöhungen steht bereits fest: So gilt vom 1. Juli 2021 an ein Mindestlohn von 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 Euro steigen. Ab Juli 2022 sind 10,45 Euro geplant.

EU-Richtlinie zum Mindestlohn

Ob diese Schritte so bestehen bleiben können, hängt auch davon ab, wie die Pläne der EU-Kommission vorankommen. Auf dieser Ebene ist eine Richtlinie in Arbeit, die einen Rahmen für angemessenere Mindestlöhne in den einzelnen Ländern schaffen soll.

Als Leitlinie will die Kommission verankern, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns im eigenen Land bekommen. Der Median wird auch mittlerer Lohn genannt und ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger.

Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil entspricht der Mindestlohn in Deutschland 46 Prozent des Durchschnittseinkommens.

Quelle

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