Kompromissvorschlag für Bau-Mindestlohn vorerst abgelehnt

03.05.2022
Von: Staatsanzeiger
Expertenbeitrag

Die Arbeitgeberverbände haben nach ihrer Ablehnung eines Schlichterspruchs für einen höheren Mindestlohn am Bau Bereitschaft für weitere Verhandlungen signalisiert. Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt fürchtet um die Attraktivität der Branche, da die Mindestlöhne bei Verträgen, die jetzt geschlossen werden, durch das Scheitern des Schlichterspruchs hinabfallen auf die deutlich niedrigere gesetzliche Lohnuntergrenze.

Der Schlichter hatte vorgeschlagen, den unteren Mindestlohn in drei Stufen um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Danach sollte es dann jährlich mit einem Inflationsausgleich weitergehen. Der höhere Mindestlohn II für Facharbeiter sollte auf bisherigem Niveau eingefroren werden und zum Jahresende ganz wegfallen.

Arbeitgeber: Verteuerung einfacher Tätigkeiten

Für die Arbeitgeber ist dies eine „nicht zu rechtfertigende Verteuerung einfacher Tätigkeiten.“ Die automatische Kopplung an die Inflationsrate und die Anpassung an die höheren Tarifentgelte empfand Jutta Beeke, die Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, als „eine zu große Selbstbeschränkung freier Tarifverhandlungen“.

Bis Ende 2021 galt der Bau-Mindestlohn I von 12,85 Euro je Stunde. Für Facharbeiter im Westen und in Berlin betrug er 15,70 Euro (Mindestlohn II). Er war damit deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro, der ab Oktober auf 12 Euro steigen soll.

Quellen

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