Statistik zu Nachprüfungen liegt vor

01.06.2022
Expertenbeitrag

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Statistik zu Nachprüfungsanträgen bei öffentlichen Vergabeverfahren für 2021 veröffentlicht. Mit 865 Anträgen bei den Vergabekammern lag die Zahl im vergangenen Jahr zwar niedriger als 2020 (988), aber doch höher als in den meisten Jahren zuvor. Die Kammern waren fleißig und arbeiteten mit 958 Fällen mehr Anträge ab als neu hinzukamen.

73 neue Anträge im Südwesten

In Baden-Württemberg, wo noch sieben Verfahren aus dem Vorjahr offen waren, gingen 73 neue Anträge ein. Erledigt wurden im vergangenen Jahr 68 Verfahren. Von denen endeten 19 zugunsten des Auftraggebers, acht zugunsten des Auftragnehmers. Die anderen wurden zurückgenommen oder erledigten sich auf andere Art und Weise durch eine Einigung. Nur in Bayern und bei den Vergabekammern des Bundes kam es zu mehr Nachprüfungsanträgen.

Die Oberlandesgerichte (OLG) verzeichneten insgesamt 171 Beschwerden und damit neun mehr als 2020. 60 Fälle waren aus den Vorjahren noch offen, 127 wurden abgearbeitet. Damit erhöhte sich der Abarbeitungsstau dort. Das OLG Karlsruhe registrierte 17 neue Beschwerdeverfahren, schaffte es aber – bei fünf offenen Beschwerden aus dem Vorjahr – 21 Fälle zu erledigen. Die meisten Beschwerdeverfahren – 58 – gingen beim OLG Düsseldorf ein.

Quellen

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