Sie wollen Informationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach der neuen VOB veröffentlichen? Oder nach der Richtline zur Transparenzschaffung für Aufträge mit Binnenmarktrelevanz eine freihändige Vergabe ankündigen?
Wo erfolgt die Veröffentlichung?
Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich online unter www.service-bw.de und www.Vergabe24.de.
Welche Angaben müssen in der Bekanntmachung für beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen bzw. Ankündigungen für freihändige Vergaben enthalten sein?
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
1. Verfallsdatum: Datum der Versendung der Vergabeunterlagen
2. Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mailadresse der Vergabestelle
3. Vergabeverfahren
4. Auftragsgegenstand (Art und Umfang der Leistung)
5. Ort der Ausführung
6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Was kostet die Veröffentlichung von diesen Bekanntmachungen?
Je Veröffentlichung fallen 15 Euro zzgl. MwSt. an. Für den Zugang fallen einmalige Registrierungskosten in Höhe von 10 Euro zzgl. MwSt. an. Diesen Zugang können Sie auch für vergebene Aufträge nutzen - ohne weitere Registrierungskosten.
Mit der Beantragung Ihres Zugangs erklären Sie sich einverstanden, dass zu diesem Zweck Ihre Anschrift beim Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers gespeichert wird. Der Verlag versichert, die Anschrift nicht an Dritte weiterzugeben.
Einen Überblick finden Sie hier.
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