Bekanntmachungen veröffentlichen

Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, um Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Die für Sie einfachste Anwendung uns nur eine Bekanntmachung, optional auch mit Vergabeunterlagen, zu übermitteln ist über unser Vergabestellen-Portal. Das Vergabestellen-Portal ist eine kostenfreie, internetbasierte Anwendung, die Sie über Vergabe24 erreichen.

Alternativ zum Vergabestellen-Portal bieten wir Ihnen mit unseren eVergabe-Lösungen ein komplettes Vergabemanagementsystem an, welches den gesamten Vergabeprozess darstellt und die Abwicklung der eVergabe ermöglicht. Diese Systeme bieten Ihnen eine Steigerung der Rechtssicherheit durch den elektronischen Prozess und beschleunigt den Vergabe-Prozess. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen!

Ihre Vorteile vom Vergabestellen-Portal
  • Bequeme Übertragung von Bekanntmachungen gerne mit Vergabeunterlagen
  • Kostenfreie Anwendung
  • Flexible Bearbeitung der Vergaben in Teilschritten
  • Einfache und schnelle Abwicklung von Nachschreiben
  • Tagesaktuelle Bewerberlisten
  • Elektronische Weiterleitung der Bekanntmachungen an www.bund.de
Ihre Vorteile mit den eVergabe-Lösungen
  • Steigerung der Rechtssicherheit durch Prozessunterstützung
  • Schaffung von einheitlichen Standards innerhalb der Verwaltung
  • Beschleunigung des Vergabe-Prozesses 
  • Entlastung der Mitarbeiter bei der Durchführung von Vergaben
  • Schnelle und einfache Erstellung Ihrer Vergabeunterlagen
  • Entlastung durch Druck und Versand der Vergabeunterlagen durch den Staatsanzeiger 
  • Veröffentlichung in verschiedenen Medien 
  • Minimierung der Prozesskosten
  • Auswertung aller Vergabeverfahren (Berichtsmanager)
  • Zukunftsicheres Arbeiten durch Umsetzung der Vergabeverordnungen/Richtlinien (eVergabe-Verpflichtung der EU 2016-2018 und national ab 2020)

Bei weiteren Fragen zu unseren Vergabemanagementsystemen und den einzelnen Modellen, erreichen Sie unser Kundenmanagement unter 07 11. 666 01-492 oder vergabestellen(at)staatsanzeiger.de.

Hier beantragen Sie Ihren kostenfreien Zugang zum Vergabestellen-Portal
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Vergabeunterlagen-Service*

Mit der Beantragung Ihres Zugangs erklären Sie sich einverstanden, dass zu diesem Zweck Ihre Anschrift beim Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers nach DSGVO gespeichert wird.

Bitte beachten Sie, dass die Übertragung einer Bekanntmachung an uns zur Veröffentlichung im Landesausschreibungsblatt mit Veröffentlichungkosten, je nach Länge des Textes, verbunden ist. Die Kosten für die Veröffentlichung entnehmen Sie bitte unserer Anzeigenpreisliste.

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In unserem Vergabelexikon erklären wir Ihnen alle Begriffe rund um das Thema Ausschreibung und Vergabe.

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eVergabe-Lösungen für Vergabestellen

Von der reinen Veröffentlichung einer Bekanntmachung bis zur Darstellung des gesamten Vergabeverfahrens – wir bieten Ihnen die passgenaue Vergabe-Lösung.