Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, um Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Die für Sie einfachste Anwendung uns nur eine Bekanntmachung, optional auch mit Vergabeunterlagen, zu übermitteln ist über unser Vergabestellen-Portal. Das Vergabestellen-Portal ist eine kostenfreie, internetbasierte Anwendung, die Sie über Vergabe24 erreichen.
Alternativ zum Vergabestellen-Portal bieten wir Ihnen mit unseren eVergabe-Lösungen ein komplettes Vergabemanagementsystem an, welches den gesamten Vergabeprozess darstellt und die Abwicklung der eVergabe ermöglicht. Diese Systeme bieten Ihnen eine Steigerung der Rechtssicherheit durch den elektronischen Prozess und beschleunigt den Vergabe-Prozess. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen!
Bei weiteren Fragen zu unseren Vergabemanagementsystemen und den einzelnen Modellen, erreichen Sie unser Kundenmanagement unter 07 11. 666 01-492 oder vergabestellen(at)staatsanzeiger.de.
Mit der Beantragung Ihres Zugangs erklären Sie sich einverstanden, dass zu diesem Zweck Ihre Anschrift beim Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers nach DSGVO gespeichert wird.
Bitte beachten Sie, dass die Übertragung einer Bekanntmachung an uns zur Veröffentlichung im Landesausschreibungsblatt mit Veröffentlichungkosten, je nach Länge des Textes, verbunden ist. Die Kosten für die Veröffentlichung entnehmen Sie bitte unserer Anzeigenpreisliste.
In unserem Vergabelexikon erklären wir Ihnen alle Begriffe rund um das Thema Ausschreibung und Vergabe.
Von der reinen Veröffentlichung einer Bekanntmachung bis zur Darstellung des gesamten Vergabeverfahrens – wir bieten Ihnen die passgenaue Vergabe-Lösung.