Sie wollen vergebene Aufträge veröffentlichen? So geht's:
Wo erfolgt die Veröffentlichung?
Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich online unter www.service-bw.de und www.Vergabe24.de.
Welche Angaben müssen in der Bekanntmachung für vergebene Aufträge enthalten sein?
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
1. Verfallsdatum: Datum der Versendung der Vergabeunterlagen
2. Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mailadresse der Vergabestelle
3. Vergabeverfahren
4. Auftragsgegenstand (Art und Umfang der Leistung)
5. Ort der Ausführung
6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Was kostet die Veröffentlichung von vergebenen Aufträgen?
Je Bekanntmachung fallen 15 Euro zzgl. MwSt. an. Für den Zugang fallen einmalige Registrierungskosten von 10 Euro zzgl. MwSt. an. Den Zugang können Sie auch für die Veröffentlichung von beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen nutzen - es fallen keine weiteren Kosten an.
Mit der Beantragung Ihres Zugangs erklären Sie sich einverstanden, dass zu diesem Zweck Ihre Anschrift beim Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers gespeichert wird. Der Verlag versichert, die Anschrift nicht an Dritte weiterzugeben.
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