Stuttgart. Das Land wird seine Soforthilfe für die Unwetterschäden in Baden-Württemberg nicht ausweiten. Das Kabinett habe die Soforthilfen auf die im Zeitraum zwischen dem 28. Mai und 8. Juni entstandenen Schäden begrenzt, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in der Fragestunde des Landtags.
Spätere starke Regenfälle seien räumlich begrenzt gewesen; als regionale und nicht großflächige Ereignisse würden sie nicht die Voraussetzungen für Soforthilfen erfüllen. Lediglich für die Härtefälle der Unwetter von Biberach/Riß gebe es eine Sonderregelung, erklärte Strobl. Eine vom SPD-Abgeordneten Gernot Gruber angeregte Streckung der Hilfen für Ereignisse bis zum 30. Juni sei nicht möglich.