Mehr Fachkräfte für die Betreuung von Kleinkindern

20.03.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Frist rückt näher. Ab dem 1. August 2013 haben Familien einen Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kleinkindern. Doch noch immer fehlen im Land Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern oder -vätern. Vor allem aber fehlen pädagogische Fachkräfte, um Kinder im Alter von einem bis drei Jahren zu betreuen. Mit einer Gesetzesänderung will die Landesregierung mehr Personal für die Kinderbetreuung gewinnen.

Ohne ausgebildetes pädagogisches Personal könne es bis August nicht genügend Plätze für Kleinkinder in Kitas geben, sagte Christoph Bayer (SPD) am Mittwoch im Landtag. „Der eigentliche limitierende Faktor ist der Fachkräftemangel.“ Die Landesregierung möchte deshalb das Kindertagesbetreuungsgesetz ändern und neue Berufsgruppen in den Fachkräftekatalog aufzunehmen. Dazu gehören akademische Berufe, die erst in den vergangenen Jahren entstanden sind, wie Kindheitspädagogen und Fachkräfte für frühkindliche Bildung.

Zusätzlich sollen beispielsweise Kinderkrankenpfleger oder Physiotherapeuten regulär in Kitas arbeiten können. Bisher duften diese und einige weitere Berufsgruppen nach einer Einzelfallprüfung eingestellt werden. Doch die Zahl der Anträge auf solche Ausnahmezulassungen habe sich zuletzt mehr als verdoppelt, sagte Marion von Wartenberg (SPD), Staatssekretärin im Kultusministerium. Sie begründete die geplante Gesetzesänderung aus Sicht der Landesregierung.

Grüne: Keine pädagogische Beliebigkeit

Die neuen Berufsgruppen im Fachkräftekatalog unterstützten Abgeordnete aller Fraktionen. Der Vorschlag modernisiere den Fachkräftekatalog in die richtige Richtung, sagte Jochen Haußmann (FDP). Mit den neu aufgenommenen Berufsgruppen würde es für Träger einfacher, in Kindertageseinrichtungen multiprofessionelle Teams zusammenzustellen. Solche Teams sollen unter anderem bei der Inklusion von behinderten Kindern helfen.

Tobias Wald (CDU) kritisierte jedoch, dass einige Berufsgruppen wie Familienhelfer und Dorfhelfer auch weiterhin erst nach einer Einzelfallprüfung in der Kinderbetreuung arbeiten sollen. Sie hätten keine ausreichende pädagogische Ausbildung, antwortete der SPD-Abgeordnete Bayer. „Es darf keine pädagogische Beliebigkeit geben“, sagte er. In den Anhörungen zu dem geplanten Gesetz hätten viele Gruppen angemerkt, „dass die bisher erreichte pädagogische Qualität nicht abgesenkt werden darf“, sagte auch Staatssekretärin von Wartenberg.

Der Entwurf der Landesregierung sieht deshalb auch Qualifizierungsmaßnahmen für solche Berufsgruppen vor, die in der Ausbildung zu wenig pädagogisches Wissen für die Arbeit in Kitas erhalten. Dazu zählen etwa Physiotherapeuten, Kinderkrankenpfleger, Familienpfleger oder Grund- und Hauptschullehrer mit bestandenem erstem Staatsexamen. Sie sollen mindestens 25 Tage lang zu den Themen frühkindliche Pädagogik und Entwicklungspsychologie geschult werden.

Opposition für Rechtsverordnung statt Gesetz

Die FDP schlug vor, mit dem Gesetz bereits die Evaluierung der Änderungen im Fachkräftekatalog zu bedenken. Außerdem bemängelte sie, dass der neue Fachkräftekatalog für die Kinderbetreuung nicht als Rechtsverordnung verabschiedet werden soll. Das würde die spätere Aufnahme von weiteren Berufsgruppen erleichtern, sagte auch der CDU-Abgeordnete Wald. „Wir lassen das als Gesetz, damit wir auch bei weiteren Veränderungen hier im Landtag darüber beraten können, welche Anforderungen wir für wichtig halten“, antwortete Sandra Boser (Grüne).

Die geplante Gesetzesänderung sieht unter anderem auch vor, den Begriff „Zweitkraft“ zu streichen. Personen mit einer pädagogischen Qualifikation aus dem Ausland sollen in Zukunft nach Anerkennung ihrer Ausbildung mit einer Fachkraft gleichgestellt sein. Außerdem sollen mehr Kräfte als bisher Einrichtungen leiten dürfen, wenn sie an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen.


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