Stuttgart. Mitarbeiter und Praktikanten von Landtagsabgeordneten werden künftig strenger kontrolliert. Grüne, CDU, SPD und FDP stimmten am Mittwoch im Landtag für einen entsprechenden Gesetzesentwurf zum Umgang mit zweifelhaften Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen; einzig die AfD stimmte dagegen. Mitarbeiter müssen demnach künftig ein Führungszeugnis vorlegen. Enthält dieses bestimmte Einträge, so wird die Bezahlung des Mitarbeiters aus der Landeskasse ausgeschlossen
Dagegen wurde ein Gesetzesantrag der AfD von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Dieser sah vor, in Anlehnung an ein bayerisches Gesetz eine Reihe von Beschäftigungsverhältnissen zu untersagen, beispielsweise die Anstellung von Verwandten als Mitarbeiter.
Hintergrund für den gemeinsamen Vorstoß der anderen Fraktionen sind umstrittene Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten, woran Hans-Ulrich Skckerl (Grüne) erinnerte, der die Debatte und den Reigen der Parlamentarischen Geschäftsführer eröffnete. „Verfassungstreue ist eben kein primäres Merkmal für die Einstellung der AfD-Fraktion“, sagte Sckerl. Für die anderen Fraktionen dagegen sei es „unverzichtbare Bedingung“, begründete er den gemeinsamen Gesetzentwurf von Grünen, CDU, SPD und FDP. Mit diesem sorge man dafür, „dass Gesetz und Landesverfassung in jedem Winkel dieses Hauses jederzeit Geltung erlangen“.
Bisher sei man davon ausgegangen, dass Verlässlichkeit und Vertrauen, Rechts- und Verfassungstreue eine Selbstverständlichkeit in diesem hohen Hause sei, sagte Nicole Razavi (CDU). Mit dem Einzug der AfD habe sich das geändert, weshalb man solche Anforderungen an Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen „nun in Gesetzesform gießen muss“, bedauerte sie.
Rüdiger Klos (AfD) warf den anderen Fraktionen vor, in der Debatte mit keinem Wort auf den Gesetzentwurf der AfD eingegangen zu sein. „Filz, Korruption, Vetterleswirtschaft und wirtschaftliche Abhängigkeit“ bei Beschäftigungsverhältnissen - zu all diesem Punkten „habe ich kein einziges Wort gehört“, so Klos. Die AfD wolle aber, dass im Landtag „moralische Hygieneregeln gelten“, wie sie in Bayern als Reaktion auf Missstände dort erlassen worden seien.
Reinhold Gall (SPD) meinte, man werde „auch im 67. Jahr des Baden-Württembergischen Landtags nicht akzeptieren, dass Verfassungsfeinde vom Landtag bezahlt werden.“ Ein von der AfD-Bundestagsfraktion selbst in Auftrag gegebenes Gutachten habe ergeben, dass verfassungsfeindliche Äußerungen „in der AfD Alltag sind“. Ein entsprechendes Gutachten für die AfD-Landtagsfraktion würde „noch schlimmer ausfallen“, so Gall.
Dem AfD-Gesetzentwurf hielt er entgegen, dass dieser „Verhältnismäßigkeit vermissen lässt“, und zudem „Missbrauch suggeriert“. Dabei habe der Landtag von Baden-Württemberg längst Regelungen getroffen, einen solchen auszuschließen. Timm Kern (FDP) warf seinerseits der AfD vor, sich mit keinem Wort zu den konkreten Beispielen und Vorwürfen gegen ihre Mitarbeiter geäußert zu haben, die Sckerl aufgezählt habe und die Anstoß für den Gesetzentwurf der anderen Fraktionen gewesen seien.
Im Landtag von Baden-Württemberg habe es „0,0 Prozent Anlass für solchen Missbrauch“ gegeben, wie ihn die AfD durch ihren eigenen Gesetzentwurf ausschließen wolle. Es sei vielmehr einzig die Beschäftigungspraxis der AfD-Fraktion, sagte Kern, die ein Gesetz notwendig mache und dieses hätten die anderen Fraktionen darum gemeinsam eingebracht. Dieses sei nötig und „ein Baustein zur Sicherung unserer wehrhaften Demokratie“.