Nur Schöffinnen dürfen Kopftuch tragen

10.05.2017 
Redaktion
 

Stuttgart. Richtern und Staatsanwälten in Baden-Württemberg ist es künftig verboten, religiöse, weltanschauliche und politische Symbole und entsprechend geprägte Kleidungsstücke bei Gerichtsverhandlungen zu tragen. Mit ihrer Mehrheit stimmten Grüne und CDU am Mittwoch im Landtag dem Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu, SPD und FDP votierten dagegen, die AfD enthielt sich. Auf ehrenamtliche Richter, die Schöffen, findet das Gesetz keine Anwendung, was auf Unverständnis stieß – und zwar sowohl bei den betroffenen Verbänden als auch bei der Opposition.

Justizminister Guido Wolf (CDU) sieht in dem „guten Gesetz“ ein „klares Signal“, dass Neutralität und Objektivität ein hohes Gut in den Gerichtssälen sei. Es schaffe Rechtssicherheit. Für die CDU ließ Bernhard Lasotta durchblicken, dass seine Fraktion dem Koalitionspartner Grüne nachgegeben habe. Die CDU hätte das Verbot gern auf Laienrichter und Schöffen ausgedehnt, erklärte er. Bei anderen Mehrheiten hätte es die CDU „anders geregelt“. Dennoch sei die Entscheidung „vertretbar“, denn die „Koalition der Mitte“ habe einen Kompromiss gefunden.

Die Grünen sehen in dem Gesetz dagegen eine „gute und durchdachte Regelung“, wie Jürgen Filius (Grüne) betonte. Er verteidigte die Differenzierung zwischen Richtern und Schöffen, schließlich stelle das Verbot religiöser Symbole einen massiven Eingriff dar. Deshalb wollten die Grünen nur einer „minimal invasiven Maßnahme“ zustimmen.

Die Opposition konnte die Ungleichbehandlung von Richtern und Schöffen nicht nachvollziehen. Sämtliche Fachverbände und die beteiligten Gruppen seien dagegen gewesen, berichtete Rüdiger Klos (AfD). Diese Trennung sei nicht logisch und gegen den gesunden Menschenverstand. „Jetzt haben wir Rechtsunsicherheit“, befürchtete er. Die Grünen hätten mit ihrer linken Ideologie „etwas gemacht, das unstimmig ist“.

Sascha Binder (SPD) bedauerte, dass der Gesetzentwurf in den Beratungen „keine Besserung erfahren“ habe. Das Gesetz führe eher zu mehr Problemen in der Justiz als zu weniger. Er befürchtet eine Flut von Befangenheitsanträgen gegen Schöffen. Binder sieht „keine inhaltlichen Gründe“ für die Unterschiedlichkeit. Den Grünen warf er vor: „Sie schaffen der dritten Gewalt Probleme.“ Deshalb hätten Grüne und CDU hat Gesetz „besser sein lassen sollen“.

Auch Nico Weinmann (FDP) findet, dass eine Differenzierung „nicht geboten ist“. Neutralität müsse einheitlich sein, sagte der Liberale. Er sprach von einem „faulen Kompromiss“. Richter und Staatsanwälten würden „vor den Kopf gestoßen“. Das Gesetz lege schonungslos offen, dass in der Koalition Wunsch und Wirklichkeit auseinandergingen.


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Titelbild Staatsanzeiger