Unterstützung für traumatisierte Zeugen

09.11.2016 
Von: Henkel-Waidhofer, Brigitte Johanna
 
Redaktion
 

Stuttgart.  Mit den Stimmen aller fünf Fraktionen - mit Ausnahme des AfD-Abgeordnete Stefan Räpple - hat der Landtag einen verbesserten Opferschutz für Kinder, Jugendliche und in bestimmten Situationen auch Erwachsene im Falle schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten auf den Weg gebracht. In Umsetzung einer EU-Richtlinie wird ab 1. Januar die Möglichkeit der Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters eröffnet – und zwar kostenfrei.

„Traumatisierte Zeugen sind im Normalfall auch keine guten Zeugen“, begründete der frühere Innenminister Reinhold Gall (SPD) die Neuregelung. Deshalb müsse Zeugen, die auch Opfer seien, besonders geholfen werden. Es gehe ausdrücklich nicht, so Justizmister Guido Wolf (CDU), um rechtliche Betreuung, es gehe um „die Vermittlung wichtiger Informationen und die qualifizierte Unterstützung im gesamten Strafverfahren“. Es geht darum, „die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren“.

Die Grundlage legte eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. „Wir haben uns eng abgestimmt“, so Wolf weiter, „um auch eine einheitliche Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten.“ Mit dem neuen Gesetz regele die Landesregierung dementsprechend, welche Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, um als psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter tätig sein zu dürfen. Der Justizminister warb für die Tätigkeit, zumal die Nachfrage in den 17 Landgerichtsbezirken „noch nicht völlig abgedeckt ist“.


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Titelbild Staatsanzeiger