STUTTGART. Nach Ansicht der AfD muss die Bundesnotbremse zur einheitlichen Bekämpfung der Corona-Pandemie vom Tisch, um den Föderalismus zu retten. Die anderen Fraktionen und das Sozialministerium lehnten den Vorschlag entschieden ab.
Anton Baron warf der Landesregierung politische Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit und Dummheit sowie Dilettantismus bei der Bekämpfung der Pandemie vor. Er warf den Ländern Unterwürfigkeit gegenüber dem Bund vor.
„Die Länder ließen sich in ihrer ureigensten Zuständigkeit vom Bund freiwillig fesseln und knebeln, ja, sie schrien förmlich danach, dass man ihnen die Verantwortung abnehmen solle“, kritisierte Baron. Er forderte eine Abkehr von dem Corona-Irrweg. Deswegen müsse die Bundesnotbremse weg, zurück zum Föderalismus, zurück zur Subsidiarität, hin zur Länder- und Kreisverantwortung, hin zur Wählerverantwortung. „Geben Sie den Bürgern wieder ihre Freiheit und ihre Bürgerrechte zurück“.
Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) lehnte es ab, „dass das Land sämtliche pandemiebedingten Gesetze, die in die Länderhoheit und in Freiheitsrechte eingreifen, bundesweit ablehnt. Er stellt klar: „Eine abstrakte Normenkontrolle beziehungsweise eine generelle Ablehnung von Regelungen, die in die Länderhoheit eingreifen, wird vonseiten der Landesregierung als nicht notwendig erachtet.“
Die Grünen-Abgeordnete Pertra Krebs sprach von einem unsinnigen Antrag. Bundeseinheitliches Vorgehen und eine Bündelung der Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen waren eine notwenige Konsequenz. Denn dem Virus sind Grenzen über die Länder hinweg total egal“, erläuterte sie.
Ihr CDU-Kollege Stefan Teufel betonte, dass die Bundesnotbremse in keiner Weise den Föderalismus gefährde. Sie sei auch nicht verfassungswidrig. Florian Wahl (SPD) sieht den Antrag als Teil einer unsäglichen Reihe. Nico Weinmann (FDP) monierte, dass Anteile des Antrags nahezu wortwörtlich aus früheren Anträgen der FDP übernommen wurden.