STUTTGART. Boris Weirauch (SPD) wollte von Justizminister Guido Wolf (CDU) wissen, in welchem Umfang die Justiz des Landes schon mit so genannten VPN-Tokens ausgestattet worden seien im Zuge der Pandemie, um einen externen Zugang zum Netzwerk zu erhalten.
Wolf erläuterte, dass schon vor der Pandemie 2300 VPN-Zugänge ausgegeben worden seien. Seit Beginn der Krise seien nochmals 2600 VPN-Zugänge dazu gekommen. Aktuell gibt es 4900 solcher Zugänge.
Insgesamt 3162 entfallen auf Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Den Rest haben Rechtspfleger und Funktionsträger im Justizvollzug erhalten. Die Planungen im Blick auf die Einführung der elektronischen Gerichtsakte sollen künftig alle Richter und Staatsanwälte mit solchen Zugängen ausgestattet werden. „Die elektronische Akte hat sich im Zuge der Coronakrise schon bewährt“, bekräftigte Wolf.
Der Minister ist sich jedoch nicht sicher, ob die bestehenden temporären Zugänge, die im Zuge der Pandemie ausgegeben worden sind, in dauerhafte umgewandelt werden können, weil es dafür noch keinen Haushaltsposten gebe. Damit dies umgesetzt werden kann, sicherte Weirauch dem Minister die Unterstützung der SPD zu. Wolf kündigte auch an, dass gerade ein Konzept erarbeitet werde zur flächendeckenden Einführung von Dienstausweisen im Scheckkartenformat.