Trennungsgeld für Justizvollzugsbeamte beschlossen

27.11.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Einstimmig haben die Parlamentarier das Gesetz „über das Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Härtefällen bei Schließung oder Änderung des Aufgabenbereichs von Einrichtungen des Justizvollzugs“ verabschiedet. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich nicht mehr als die Gewährung von Trennungsgeld, wenn Beamte im Justizvollzug an einen anderen Dienstort versetzt werden und dieses dauerhaft statt der einmaligen Umzugskosten beziehen möchten. Je nach Besoldungsgruppe beträgt das Trennungsgeld zwischen 6,50 und 14,40 Euro am Tag.

Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) begründete das Gesetz mit der Gleichstellung der Bediensteten im Justizvollzug mit ihren Kollegen bei der Polizei. Nach Auskunft des Ministers werden nach Inkrafttreten des Gesetzes rund 40 Beamte dafür in Frage kommen, aufgrund der anstehenden Strukturveränderungen in der Gefängnislandschaft in Baden-Württemberg könnte sich dies auf Beamte in dreistelliger Höhe ausweiten; insbesondere dann, wenn durch den Neubau der Strafanstalt im Raum Rottweil/Villingen-Schwenningen mehrere kleinere Standorte im Land aufgelöst und Bedienstete versetzt werden. In besonderen Fällen und dem Vorliegen von Wohneigentum am alten Dienstort soll Beamten auf Antrag dauerhaft Trennungsgeld gewährt werden.

Karl Zimmermann (CDU) äußerte erneut Kritik in der zweiten lesung. Das Gesetz sei als „Lex Justizvollzug“ Stückwerk. Die CDU stimme dennoch zum Wohle der Beamten zu. Für Jürgen Filius (Grüne) ist es wichtig, dass durch das Gesetz „Härtefälle ausgeglichen werden“. Er begrüßte auch die Zustimmung des Bunds der Strafbediensteten zum Gesetz. Dieser Gesetzentwurf sei ein kleiner Beitrag zur Wertschätzung der Betroffenen im Strafvollzug, sagte Ernst Kopp (SPD). Die Eins-zu-Eins-Orientierung an den Regelungen der Polizisten betreffe hauptsächlich Beamte des einfachen und mittleren Dienstes. Angesichts der ablehnenden Haltung der Opposition bei den anderen Gesetzesbeschlüssen am Mittwoch sprach Ulrich Goll (FDP) von einem „Akt der Kompensation“. Die Sache als solche sei richtig.

Justizminister Stickelberger hielt es für angebracht, ein eigenes Gesetz zu erlassen, statt die Änderungen für diese kleine Gruppe im allgemeinen Besoldungsrechte zu regeln. Die finanzielle Mehrbelastung für den Landeshaushalt dürften sich auf unter 50 000 Euro im ersten Jahr belaufen und in den folgenden drei Jahren auf höchstens 20 000 Euro. Die Kosten für spätere Jahre hängen von der Entwicklung des Haftplatzentwicklungsprogramms 2015 ab.


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