Reisekostengesetz bringt Vorteile für Radfahrer und Nachteile für Bahnfahrer

03.02.2021 
Redaktion
 

Stuttgart. Beamte, die gern Fahrrad fahren, dürften sich freuen, Kollegen, die am liebsten in der ersten Klasse reisen, könnten sich ärgern. Das neue Reisekostengesetz, das der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD verabschiedet hat, sieht eine Reihe von Veränderungen vor.

In Zukunft entscheidet jedes Ministerium für sich, ob seine Beamte auf ihren Dienstreisen die erste Klasse der Bahn nutzen dürfen. Bislang galt die Regel, dass Fahrten ab 100 Kilometer generell in der ersten Klasse zurückgelegt werden können.

Wer sein Fahrrad oder E-Bike dienstlich nutzt, kann nun 25 Cent pro Kilometer abrechnen und nicht nur zwei. Wer mit dem Auto fährt, bekommt 35 Cent, wenn ein „erhebliches dienstliches Interesse“ vorliegt, ansonsten nur 30. Das Finanzministerium hat einige Beispiele zusammengestellt, die den Unterschied aufzeigen. Demnach bekommen Beamte, die Fahrgemeinschaften bilden, 35 Cent, wenn  sie sich zu einer Fortbildungsveranstaltung begeben. Sitzt dagegen nur ein Beamter im Auto, bekommt er 30 Cent.

Auch Crasharing-Fahrzuege können für Dienstfahrten genutzt werden

Viele bürokratische Hürden fallen weg, so etwa die Vorschrift, dass ein Privatfahrzeug zum Dienstverkehr zugelassen werden muss, bevor ein Außendienstler es nutzen darf. Auch die Nutzung von Carsharing ist jetzt möglich. Und es werden keine Unterschiede mehr nach Hubraumgröße des Fahrzeugs gemacht.

Ein besonderer Fortschritt besteht aus Sicht von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) darin, dass auch Beamte auf Widerruf – etwa Studienreferendare und Polizeianwärter – den vollen Reisekostensatz erstattet bekommen. Bislang erhielten sie nur die Hälfte, wenn sie zur Ausbildung unterwegs waren. Dasselbe gilt für das Trennungsgeld. All dies kostet das Land rund vier Millionen Euro. Insgesamt steigen die Ausgaben um 5,3 Millionen Euro.

FDP: Fahrradfahrer bekommen zuviel

Die FDP lehnt die Novelle ab, weil die Reisekosten für Autofahrer nicht vollständig erstatten würden. Außerdem kritisierte ihr Finanzexperte Stephen Brauer, dass Fahrradfahrer zu viel bekämen. Auch Rainer Podeswa (AfD) sprach davon. Er findet zudem , dass eine Erhöhung der Ausgaben für Beamte nicht in eine Zeit passt, in der andere um ihren Arbeitsplatz bangen.

Rainer Stickelberger (SPD) monierte, dass die Entscheidung, ob ein Beamter erster oder zweiter Klasse fahren darf, in die Zuständigkeit der Ministerien falle. Im Übrigen begrüße er die Novelle. Tobias Wald (CDU) betonte, dass die Tatsache, dass die Novelle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde, auf seine Fraktion zurückgehe. Und Thekla Walker (Grüne) betonte, dass das neue Gesetz eines der modernsten seiner Art bundesweit sei.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger