Stuttgart. Die Diäten der Landtagsabgeordneten werden auch in dieser Legislaturperiode an die allgemeine Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg geknüpft. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag, der mit großer Mehrheit angenommen wurde, sprachen sich alle Fraktionen dafür aus, dass Indexierungsverfahren beizubehalten.
Das Verfahren, dass zu Beginn der vergangenen Wahlperiode eingeführt worden war, hat sich nach Meinung aller Fraktionen bewährt. Es sei für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar, sagten die Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen und der CDU, Hans-Ulrich Sckerl und Volker Schebesta. Die Grundvergütung wird dabei gemäß der Einkommensentwickluang, die Kostenpauschale gemäß der Preisentwicklung und die Abgeordnetenversorgung entsprechend der Rentenentwicklung angepasst.
Dieser Mechanismus müsse nicht immer zu Einkommenssteigerungen für die Parlamentarier führen, wie das vergangene Jahr bewiesen habe, erklärte Sckerl. Da seien die Diäten in der Summe um 1,5 Prozent gesunken. Ausschlaggebend dafür sei vor allem die hohe Zahl von Kurzarbeitern im Jahr zuvor gewesen, so Schebesta. Diese habe sich dann bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für 2010 ausgewirkt.
Eine angemessene Vergütung sei kein Grund für ein schlechtes Gewissen der Abgeordneten, betonte Andreas Storch (SPD) und ergänzte: „Wir müssen in der Öffentlichkeit vermitteln können, wie wichtig unsere Arbeit ist.“ Er war sich mit Schebesta einig, dass die Diäten nicht zu niedrig sein dürfen, damit die parlamentarische Arbeit auch für Seiteneinsteiger interessant bleibt.
Aller fraktionsübergreifenden Einigkeit zum Trotz stichelte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Friedrich Bullinger gegen die Grünen. Er erinnerte daran, dass diese bei der Einführung vor fünf Jahren noch gegen das Verfahren gewesen seien, die Erhöhungen aber dennoch angenommen hätten. Gleichzeitig lobte er aber deren heutige Zustimmung.