Stuttgart. Der Landtag hat der Änderung des Schulgesetzes am Mittwoch mit grün-schwarzer Mehrheit und ohne Aussprache zugestimmt. Mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung bei schulischen Veranstaltungen an öffentlichen Schulen die offene Kommunikation insbesondere im Unterricht zwischen Lehrkräften und Schülern sichergestellt werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Ausnahmen können durch den Schulleiter aus schulischen oder gesundheitlichen Gründen zugelassen werden.
Die Änderung trägt den Angaben zufolge dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung insbesondere im Zielbereich der Bildungs- und Wissensgesellschaft Rechnung. Schulische Teilhabe setze voraus, dass sich Lehrkräfte insbesondere im Unterricht sämtlichen Schülerinnen und Schülern ohne äußere Barrieren zuwenden können. Die Vermittlung von Bildungsinhalten unter dem Konzept einer freien und offenen Kommunikation, in der Gestus und Mimik besondere Bedeutung zukommen, kann jedoch erschwert oder gar verhindert werden, wenn das Gesicht der Schülerin oder des Schülers verhüllt ist, heißt es weiter. Das Verbot wirkt damit den Angaben zufolge insbesondere Einschränkungen in der Unterrichtsgestaltung oder der nachhaltigen Vermittlung des Unterrichts entgegen.