SPD fordert von Regierung rasche Lösung für ein Lobbyregister

16.12.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Trotz vollmundiger Ankündigungen aus den Regierungsfraktionen sei man in Sachen Lobbyregister in den vergangenen viereinhalb Jahren keinen Meter weitergekommen“, kritisierte Boris Weirauch in der Plenardebatte. Um Druck zu machen hatte die SPD einen eigenen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister in den Landtag eingebracht.

Er sieht eine Registrierungspflicht für Interessenvertreter vor. Zudem sollen sich diese einem Verhaltenskodex unterwerfen. Ebenso soll sich die Landesregierung verpflichten, Interessenvertreter sowie Sachverständige aufzulisten, die an Gesetzentwürfen mitgewirkt haben („exekutiver Fußabdruck“). Damit das Lobbyregistergesetz kein zahnloser Tiger wird, schlägt die SPD ein „Sanktionsregime vor bis hin zu Geldbußen.

Transparenz über Auftraggeber und finanzielle Hintergründe der Lobbyarbeit

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter haben wesentliche Angaben – öffentlich zugänglich – in das Register einzutragen, insbesondere auch solche, aus denen Rückschlüsse auf die Art der Interessenvertretung, auf mögliche Auftraggeber und auf die finanziellen Hintergründe der Lobbyarbeit gezogen werden können“, sagte Weirauch. Man habe sich bei dem Entwurf von den von CDU und SPD im Bundestag vorgelegten Vorschlägen leiten lassen.

Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) verwies auf die laufenden Gespräche im zuständigen Ausschuss. „Die Debatte heute ist überflüssig, das weiß die SPD. Während Gespräche stattfinden, bringt man einen eigenen Gesetzentwurf ein.“

CDU kritisiert fehlende Zusammenarbeit mit der SPD

Auch der Koalitionspartner CDU wehrte sich. „Wir haben einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf gemacht – transparent, schlank und handhabbar. Und wir hätten heute gut entweder die Geschäftsordnung ändern oder schon die erste Lesung zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf machen können. Wer das nicht wollte, waren Sie“, kritisierte die CDU-Abgeordnete Nicole Razavi die SPD-Opposition.

Razavi verwies auf unterschiedliche Positionen mit der SPD, die „meilenweit“ auseinanderliegen würden. Vor allem beim Thema Ordnungswidrigkeiten. „Immer wieder wird gefordert, dass Interessenvertreter bei falschen oder unvollständigen Angaben ihrer Daten ein Ordnungsgeld von bis zu 50 000 Euro zahlen sollen. Ich frage mich: Wen trifft eine solche Regelung? Herr Kollege Weirauch, es trifft Ihre Mannheimer Turn- und Sportgesellschaft 1899, weil sie z. B. im Anschluss an eine Mitgliederversammlung vergessen hat, die gewählten Vorstände dem Landtag zu melden.“


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Titelbild Staatsanzeiger