Stuttgart. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hat eine baldige Kabinettsvorlage zur Novellierung des Privatschulgesetzes angekündigt. Damit würden den Schulen in freier Trägerschaft künftig 80 Prozent der Kosten erstattet, sagte die Ministerin am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Landtag. Maßstab dafür sind die Kosten, die pro Schüler an einer staatlichen Schule anfallen.
Bisher überwies das Land 78,1 Prozent. Eisenmann bezifferte die Mehrausgaben des Landes auf 65 Millionen Euro jährlich und die gesamten Zuwendungen auf eine Milliarde Euro. In die Grundleistung werden Kosten einbezogen, die auch im öffentlichen Schulbereich verpflichtend sind; nach Aussage der Ministerin ist der Ganztagesbetrieb keine Pflichtaufgabe.
Die neue Erstattungsquote werde gesetzlich verankert, um den Privatschulen Planungssicherheit und eine langfristige Perspektive zu geben. „Dies ist eine Wertschätzung der Privatschulen“, sagte Eisenmann. Die mit den Privatschulverbänden gefundene Einigung geht teilweise auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zurück; dieser hatte im Juli 2015 Teile des Privatschulgesetzes des Landes für verfassungswidrig erklärt und bis zum 1. August eine neue gesetzliche Regelung gefordert.
Die Schulen in freier Trägerschaft müssen außerdem das „Sonderungsverbot“ anerkennen. Damit wird das Verbot bezeichnet, bestimmte Schüler aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Höhe des Schulgelds vom Schulbesuch auszuschließen. Die Kultusministerin schloss aus, dass Privatschulen künftig schlechter gestellt sind als heute. Im Gegenteil: Mehrheitlich werde es ihnen bessergehen.