Stuttgart. Der Landtag wird an diesem Mittwoch aller Voraussicht nach die Einführung von Studiengebühren für Bürger aus Nicht- EU-Ländern beschließen. Mit dem umstrittenen Gesetz von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) sollen zum Wintersemester 2017/18 internationale Studierende 1500 Euro pro Semester zahlen. Es gibt vielfältige Ausnahmen, etwa für Studenten aus ärmeren Regionen.
Die Zahl der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten beträgt derzeit rund 20 000. Diese genießen aber noch Bestandsschutz. Auch ein Zweitstudium wird kostenpflichtig. Studenten hatten vergeblich gegen die Neuerung protestiert. Die Hochschulrektorenkonferenz hingegen hatte die Einführung von Studiengebühren begrüßt. Ein gebührenpflichtiges Studium sei weltweit der Regelfall und behindere die Internationalisierung der Hochschulen nicht, sagte der Chef der Landesrektorenkonferenz Wolfram Ressel.
Außerdem debattiert der Landtag in erster Lesung über ein Gesetz, mit dem religiös geprägte Kleidungsstücke aus dem Gerichtssaal verbannt werden sollen. Der Gesetzentwurf von Justizminister Guido Wolf (CDU) betrifft hauptamtliche Richter und Staatsanwälte. Das gilt aber nicht für Schöffen und andere ehrenamtliche Richter.
Ebenfalls das Parlament passieren dürfte eine Gesetzesnovelle von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), nach der Eltern der weiterführenden Schule die Grundschulempfehlung für ihren Nachwuchs vorlegen müssen. Das geschah bislang nur freiwillig. Davon verspricht sich Eisenmann, dass die Schulen - je nach Zusammensetzung ihrer fünften Klassen - sich besser auf die Neulinge vorbereiten können.