Stuttgart. Auch mit ihrem dritten Anlauf zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung wird die FDP-Fraktion erfolglos sein. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Liberalen am Mittwoch im Landtag signalisierten Grüne und SPD, dass sie diesem nicht zustimmen werden. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke begründete die Vorlage mit der verfassungsrechtlichen Absicherung einer dauerhaften Begrenzung der Verschuldung, wie dies Artikel 109, Absatz 3, des Grundgesetzes mit der spätesten Wirkung 2019/2020 bereits vorsieht. Die Liberalen wollten, dass es spätestens ab 2016 in Baden-Württemberg keine Neuverschuldung mehr gibt.
Den dritten Anlauf seiner Fraktion rechtfertigte Rülke mit dem Hinweis auf die veränderte Ausgangslage. Dreieinhalb Jahre lang habe Grün-Rot erklärt, die Erblast der Vorgängerregierung sei so dramatisch, dass man nicht anders könne, als bis 2020 neue Schulden zu machen. Nun habe Finanzminister Nils Schmid (SPD) plötzlich erklärt, es sei möglich, ab 2016 ohne Neuverschuldung auszukommen. Grün-Rot verfüge über gut drei Milliarden Euro Rücklagen. „Das bedeutet, dass sämtliche Schulden, die Sie in dieser Legislaturperiode gemacht haben, im Grunde überflüssig gewesen sind“, rechnete Rülke vor. Ohnehin sei das angebliche strukturelle Defizit, das Schwarz-Gelb hinterlassen habe, „erstunken und erlogen“. Sollte Grün-Rot der Schuldenbremse nicht zustimmen, dann wolle die Regierung nur im Wahljahr 2016 einen ausgeglichen Haushalt vorlegen, um vor den Wählern gut dazustehen.
Staatssekretär Ingo Rust (SPD) warf Rülke „unsachliche und ungerechtfertige Polemik“ vor. Er habe wieder mit Halbwahrheiten um sich geworden – und mit Peinlichkeiten. Rust sieht im Gesetzentwurf „fast eine Plagiatsaffäre“, denn die FDP habe den Referentenentwurf des Ministeriums von 2012 kopiert. Der Landesregierung sei weiterhin der Dreiklang aus Konsolidieren, Investieren und Sanieren wichtig. Rust verwies auf einen Sanierungsstau bei den Landesgebäuden in Milliardenhöhe. Außerdem investiere das Land in die Forschungsinfrastruktur, in Hochschulen, Landesstraßen und auch in die Kommunen.
Auch Muhterm Aras (Grüne) rügte Rülke; „Sie haben diesen Gesetzentwurf wortgleich bereits zweimal eingebracht.“ Dies sei peinlich. Der FDP gehe es nicht um die Schuldenbremse, sondern um eine Absturzbremse für sich selbst. Bei aktuellen FDP-Forderungen gehe es nicht um konkrete finanzpolitische Nachhaltigkeit, sondern „um Spendierhosen und darum, auf die Pauke zu hauen“.
Die SPD stehe zur Schuldenbremse im Grundgesetz, erklärte Klaus Maier (SPD). Gleichwohl lote die FDP mit ihrem Antrag Grenzen aus und wolle die Regierung testen. „Auf die Konsolidierung von Haushalten ist dies kein materieller Schritt vorwärts“, stellte er fest. Mit dem Finanzplan 2020 sei ein Abbaupfad entwickelt worden, der 2020 dann bei Null lande. Nach zwei Jahren der Nettonullverschuldung 2011 und 2012 sei im jetzigen Doppelhaushalt die Kreditermächtigung um weitere 200 Millionen Euro gesenkt worden. „Die Finanzplanung 2015 sah Schulden von einer Milliarde vor. Jetzt werden wir einen Haushalt mit 768 Millionen Euro Schulden vorlegen“, rechnete Maier vor. 2016 werde die Null stehen.
Winfried Mack (CDU) sprach sich für die Schuldenbremse in der Landesverfassung aus. Er warf Grün-Rot vor, die Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung wieder abgeschafft zu haben. Das Land habe trotz sprudelnder Steuereinnahmen 2,052 Milliarden Euro Schulden gemacht. „Dies ist das Ergebnis der fehlenden Schuldenbremse in der Verfassung.“ Die CDU werde dem FDP-Antrag zustimmen.