Keine Erkenntnisse über IS-Rückkehrer

13.11.2019 
Von: Wolf Günthner
 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über mögliche Rückführungen von Menschen aus den in der Vergangenheit vom „Islamischen Staat“ kontrollierten Gebieten nach Baden-Württemberg. Dies habe ihm die Präsidentin des Landesamts für Verfassung jüngst bestätigt. Die beteiligten Sicherheitsbehörden seien aber im Informationsaustausch, fügte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Mittwoch in der Regierungsbefragung des Stuttgarter Landtags an. Für mögliche IS-Rückkehrer würden alle polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen geprüft. Auch De-Radikalisierung und Integration seien vorgesehen.

Strobl erwartet, dass durch das neue Bundesgesetz Deutsche, die in der Terrormiliz gegen die Bundesrepublik gekämpft haben, künftig die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen und die Einreise verweigert werden kann. Bisher war dies nur möglich, wenn eine Doppel-Staatsbürgerschaft vorliegt. „Ich hoffe, dass wir dieses neue Instrument nutzen können“, sagte der Minister.

Eine Verstärkung der Grenzkontrollen ist aus Strobls Sicht nicht machbar. Dauerhafte Grenzkontrollen seien rechtlich und personell nicht möglich, zumal dafür die Bundes- und nicht die Landespolizei zuständig sei. Die Schleierfahndung an den Grenzen zur Schweiz und zu Frankreich würden jedoch fortgesetzt.

Strobl wies erneut auf die „hohe Gefährdungslage“ durch den islamischen Terror hin, auch in Baden-Württemberg. Diese sei seit 2015 intensiver geworden. Deshalb seien die verdachtsunabhängigen Kontrollen „hochgefahren“ worden; diese seien „wirksamer und effektiver als Schranken und Grenzhäuschen“.


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Titelbild Staatsanzeiger