Novellierung des Wasserrechts soll Kommunen stärken

18.07.2013 
Redaktion
 
Parteien uneins über Schutz der Gewässerrandstreifen

Stuttgart. Viele rechtliche Neuerungen für Kommunen, aber auch für Landwirte oder Privatpersonen enthält der Gesetzentwurf für eine Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg, den Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am letzten Plenartag vor der Sommerpause in den Landtag einbrachte.

Das derzeit geltende Wasserrecht im Land geht in seinen Grundlagen auf das Jahr 1960 zurück und wurde seitdem immer wieder ergänzt und angepasst, eine grundlegende Neufassung gab es bislang allerdings nicht. Der von Untersteller vorgelegte Gesetzentwurf entstand  in Folge des 2010 in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, das den Ländern weitreichende Kompetenzen in der Wassergesetzgebung einräumte. 

Als wesentlichen Bestandteil nannte Untersteller das weiter bestehende öffentliche Eigentum am Bett öffentlicher Gewässer, das etwa Privatisierungsgeschäfte wie den Ausverkauf von Seen verbiete. Klar gestellt wird im Gesetz durch ein Verbot der Privatisierung der Wasserversorgungs-Infrastruktur auch, dass es sich dabei um eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge handle.

Verbot des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

Weitere Schwerpunkte sind neue Bestimmungen zu den bestehenden Gewässerrandstreifen von 10 Metern, deren Schutzfunktion mit einem Verbot des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem Bereich von fünf Metern und – ab 2019 – einem Verbot der ackerbaulichen Nutzung erhöht werden soll. Auswirkungen für Landwirte, versprach Untersteller, sollten minimiert, Fördermöglichkeiten erhalten bleiben sowie Einbußen im Extremfall durch eine Härtefallregelung minimiert werden. Im Abwasserbereich erhalten die Kommunen das Recht zur Überprüfung der privaten Grundstückentwässerungsanlagen, weiteres wird eine Rechtsverordnung klären. Die Wassergesetznovelle enthält zudem Leitlinien zur Qualitätssicherung bei Geothermie-Bohrungen und Bohrungen anderer Art – für das sogenannte Fracking etwa – die künftig auch unter wasserrechtlichen Gesichtspunkten erfolgen müssen. Untersteller: „Zudem kommen wir der Verpflichtung des Bundes nach, bis Dezember 2013 Überschwemmungsgebiete auszuweisen. Bei den Kommunen ist das nicht beliebt, weil es zu Einschränkungen bei ausgewiesenen Baugebieten führen kann.“ Es nütze aber nichts, die Augen zu verschließen, so Untersteller weiter. „Wie sich gerade erst wieder gezeigt hat, macht das Hochwasser vor Bebauungen nicht halt.“

Ulrich Müller (CDU) verwies darauf, dass mit dieser Gesetzesnovelle der Gewässerschutz in Baden-Württemberg nicht beginne, sondern dass die Ausgangslage in Sachen Wasserpolitik durch Maßnahmen der schwarz-gelben Vorgängerregierung schon hervorragend gewesen und der Umweltschutz nicht von dieser Regierung erfunden worden sei. Abgesehen davon sagte Müller dem Umweltminister für seine Partei in den wesentlichen Punkten des Gesetzes Unterstützung zu. „Auch die Verzahnung von Gewässer- und Klimaschutz findet unsere Zustimmung“, so Müller.

Unzumutbare Belastungen für die Landwirte befürchtet

Skepsis äußerte Müller hingegen in Sachen Gewässerrandstreifen, dessen Schutz  in einem problematischen Verhältnis zur Belastung für die Landwirtschaft stünde. Müller regte zudem eine Expertenanhörung an, eine Forderung, die von Friedrich Bullinger (FDP) ebenfalls aufgegriffen wurde. Auch Bullinger unterstütze den Gesetzentwurf, äußerte sich aber skeptisch über die Regelungen zum Schutz der Gewässerrandstreifen. „Es darf nicht zu unzumutbaren Belastungen für die Landwirte kommen, vor allem nicht bei ackerbaulicher Nutzung.“

Für die Grünen lobte Thomas Marwein den „ökologischen Mehrwert des Gesetzentwurfes“ und die damit einhergehende Entlastung der Kommunen.  Gleichzeitig gab er eine Entwarnung: „Der Landwirtschaft möchte ich versichern, dass der befürchtete große Rundumschlag ausbleibt.“

Hochwasserschutz, Gewässerreinhaltung und öffentliche Wasserversorgung benannte Gabi Rolland (SPD) als die maßgeblichen Elemente für ihre Fraktion. Insbesondere der Forderung der Kommunen nach einer Regelung für die Überwachung der privaten Abwasseranlagen werde jetzt nachgekommen. Damit werde es eine wesentliche Verbesserung des Grundwassers und damit auch eine Entlastung für die Gebührenzahler geben.  „Für die SPD war immer klar: Trinkwasser ist kein Wirtschaftsgut“, sagte sie, und das Gesetz stelle dies klar. Zustimmend zu einer Anhörung äußerte sich auch der SPD-Abgeordnete Nikolaos Sakellariou. Der Gesetzentwurf wurde zunächst in den Umweltausschuss des Landtags überwiesen.


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