Landtag lehnt Einführung der Doppik ab

09.10.2019 
Redaktion
 

STUTTGART. Der Landtag hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Antrag der AfD abgelehnt, in der Landesverwaltung die doppelte Buchführung – die Doppik – einzuführen. In zweiter Lesung stimmten die Abgeordneten der Grünen, CDU, SPD und FDP gegen die Vorlage. Zuvor hatte schon der Finanzausschuss mehrheitlich die Ablehnung empfohlen.

Das Land sei mit dem derzeitigen kameralen Rechnungswesen, das um doppische Elemente erweitert ist, „sehr gut aufgestellt“, begründete auch Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) die Ablehnung. Deshalb sei die zeitnahe Einführung der Doppik „kein vorrangiges Thema“; Aufwand und Ertrag stünden in keinem vertretbaren Verhältnis.

Natürlich biete die Doppik grundsätzlich eine umfassende Informationsgrundlage über Vermögens-, Finanzierungs-, Erfolgs- und Liquiditätsaussicht. Aber die Umstellung auf die Doppik führe eben nicht zwangsläufig zu besseren, also zu wirtschaftlicheren oder nachhaltigeren Entscheidungen. „Sie böte uns nicht wirklich zusätzliche Entscheidungskriterien“, ergänzte Splett. Bereits heute seien ausreichend Instrumente für die Haushaltspolitik vorhanden, die sowohl die aktuelle wirtschaftliche Situation als auch die Interessen nachkommender Generationen im Blick habe. „Dies gilt für die Finanzierungs- und für die Leistungsseite“, sagte die Staatssekretärin.

Rechnungshof hält Systemumstellung für nicht wirtschaftlich

Auch der Rechnungshof hält eine Systemumstellung zum jetzigen Zeitpunkt mit Blick auf die erst jüngst eingeführte Vermögensrechnung, auf die mit einer Umstellung fraglos verbundenen zusätzlichen Kosten sowie auf die aktuelle Diskussion auf EU-Ebene um die eventuelle Einführung verbindlicher Rechnungsstandards (EPSAS) mit wiederum neuen Anpassungserfordernissen und erneutem Kostenaufwand „für nicht wirtschaftlich“.

Die AfD begründete ihre Initiative damit, dass die Vorteile der Doppik bekannt seien und der Landtag schon 2009 alle Kommunen im Südwesten gesetzlich dazu verpflichtet habe, die doppelte Buchführung einzuführen. Die Doppik stelle deutlich mehr Informationen zur Verfügung als die Kameralistik, sagte Rainer Podeswa (AfD). In unsicher werdenden Zeiten, bei unsicheren Steuereinnahmen und in Zeiten der Schuldenbremse sei sie deshalb ein „unverzichtbarer Bestandteil“, weil sie auch den Ressourcenverbrauch des Landes mit abbilde. Den anderen Fraktionen im Landtag warf Podeswa vor, sich „vor der Transparenz ihrer politischen Entscheidungen zu fürchten“.

Kameralistisches Rechnungswesen, erweitert um doppische Elemente

Es gebe bei allen Fraktionen „eine große Offenheit“ zur generellen Einführung, sagte Markus Rösler (Grüne). Der Vorwurf, „wir wären gegen Transparenz, ist völlig hanebüchen“. Die Doppik auf Landesebene werde Schritt für Schritt vorbereitet. Aktuell hält Rösler den Zeitpunkt noch für „verfrüht“. Hessen sei als einziges Bundesland umgestiegen, plane den Haushalt jedoch noch kameral. Nordrhein-Westfalen befinde sich in der Umstellung, alle anderen Flächenländer hätten nach wie vor die Kameralistik. Auch die Verankerung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in der Landesverfassung von 2020 an sei ein Instrument der Kameralistik. Ein kameralistisches Rechnungswesen, erweitert um doppische Elemente, sei derzeit der „richtige Weg“, stellte Rösler fest.

Ob das Land ein doppisches oder ein kameralistisches Haushaltswesen habe, stehe nicht an erster Stelle, urteilte Tobias Wald (CDU). Vielmehr gehe es darum, mit dem Geld der Steuerzahlen sparsam und sinnvoll umzugehen. Wald argumentierte, die Finanzverwaltung stehe vor großen Herausforderungen durch die Aufstellung des Doppelhaushalts, Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung, Einführung einer neuen Kassensoftware für komplette Landesverwaltung, Digitalisierung in der Landesverwaltung und Einführung einer neuen Grundsteuergesetzgebung. In der Anhörung zum AfD-Gesetzentwurf habe sich auch die Deutsche Steuergewerkschaft gegen eine schnelle Einführung der Doppik ausgesprochen.

SPD: Parlament bei Doppik frühzeitig einbeziehen

Rainer Stickelberger (SPD) kritisierte die Regierung beim Thema Schuldenbremse. Der Anspruch, die Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern, sei „offensichtlich zerborsten“. Nun habe die Regierung vor, das Thema, „wieder einmal“, in die Landeshaushaltsordnung zu verschieben, und zwar in den Paragrafen 18, „den Sie ja bereits, was die impliziten Schulden angeht, bis zur Unkenntlichkeit verbogen haben“. Er forderte Sitzmann auf, anders als bei der Schuldenbremse bei der Doppik das Parlament „frühzeitig in seiner Gänze“ einzubeziehen.

Bevor die Doppik eingeführt werde, sei es sinnvoll, einzelne Elemente einer doppischen Buchführung in die Haushaltsrechnung des Landes zu integrieren, sagte Stephen Brauer (FDP). Zu nennen seien die Vermögensrechnung, die Ergebnisrechnung mit den entsprechenden Abschreibungen und die Bildung von Rückstellungen. Für die Doppik spreche, die Pensionsrückstellungen von 148 Milliarden Euro in einer Bilanz auf der Passivseite als Schulden auszuweisen, was transparenter wäre und die tatsächliche Haushaltslage realistischer abbilden würde.

 


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