Stuttgart. Nach der Änderung des Bundesrechts hat der Landtag an diesem Mittwoch das Blindenhilfegesetz und die Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung beschlossen. Ohne Aussprache billigten die Abgeordneten einstimmig das entsprechende Gesetz. Wegen der Einführung von Pflegegraden anstelle der bisherigen Pflegestufen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz mussten die Anrechnungsregelungen bei der Blindenhilfe neu gestaltet werden.
Bereits im Sozialausschuss herrschte Konsens darüber, dem Gesetz im Plenum zuzustimmen. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte dort erklärt, weil die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst wurden, müsse die Landesblindenhilfe neu geregelt werden, damit es keine Verschlechterungen gebe. Sonst wären die Erhöhungen der Pflegeleistung nicht den Blinden zugute gekommen, sondern den Sozialleistungsträgern.