Laufzeit von Neckarwestheim II wird nicht als Kompensation verkürzt

28.11.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) sieht keinen Grund dafür, dass die Laufzeit von Block II des Atomkraftwerks Neckarwestheim verkürzt wird. Dies sagte er am Donnerstag im Landtag. Der CDU-Abgeordnete Ulrich Lusche hatte das Thema in die Fragestunde eingebracht. Hintergrund ist die angedachte  Zwischenlagerung von Brennelementen aus dem Atomkraftwerk Obrigheim, dass derzeit zurückgebaut wird, im Zwischenlager Neckarwestheim.

Die Kreisverbände der Grünen Neckar-Odenwald, Heilbronn und Karlsruhe-Land hatten in einem Brief an Untersteller gefordert, als Kompensation die Laufzeit von Block II in Neckarwestheim zu verkürzen. Als Grund führen sie die Risiko-Erhöhung in Neckarwestheim durch die Verlagerung der Brennelemente an, die durch einen Sicherheitsgewinn – die Laufzeitverkürzung – kompensiert werden müsse.

Nach Angaben von Untersteller gelte die gesetzlich geregelte Laufzeit. Eine Verkürzung könne es lediglich geben, wenn Sicherheitsprobleme auftreten würden oder der Betreiber schwerwiegende Gründe für eine schnellere Stilllegung habe.

Die Verlagerung der Brennstäbe ist dem Minister zufolge durchaus möglich. Im Zwischenlager Neckarwestheim gebe es Platz für die Brennelemente aus Obrigheim und auch sicherheitsrelevante Bedenken seien nicht gegeben – denn die Brennstäbe aus Obrigheim hätten eine bedeutend niedrigere Strahlung  im Vergleich zu denen aus Neckarwestheim. Untersteller verwies jedoch darauf, dass Castor-Transporte vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt werden müssten.

Untersteller verwies zudem darauf, dass in Obrigheim ein Trockenlager erst gebaut werden müsste. Ein weiterer Vorteil des Transports sei, dass es dann bloß noch an zwei Standorten in Baden-Württemberg gelagerte Brennstäbe gebe.


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