Petitionsausschuss: Rückgang um 11 Prozent auf 5040 Petitionen

02.12.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Die Zahl der beim Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg eingereichten Petitionen ist in der 16. Wahlperiode um elf Prozent zurückgegangen. Bis Mitte November seien 5040 Petitionen eingegangen, berichtete die Ausschussvorsitzende Petra Krebs (Grüne) in der Plenarsitzung am Mittwoch in Stuttgart. Bis zum Ende der Wahlperiode am 30. April 2021 geht sie von rund 5500 Petitionen aus.

„Den Rückgang führen wir unter anderem darauf zurück, dass im Februar 2017 der erste Bürgerbeauftragte des Landes seine Arbeit aufgenommen hat und die örtlichen Verwaltungen in ihrer Bürgernähe von Landesseite aus unterstützt und bestärkt werden“, sagte Krebs, die sich für das langjährige Engagement von Beate Böhlen als Vorsitzende des Petitionsausschusses sowie beim stellvertretenden Vorsitzenden Norbert Beck (CDU) bedankte. Böhlen ist seit Oktober 2018 Bürgerbeauftragte, Beck wird dem im März zu wählenden nächsten Landtag nicht mehr angehören.

Nach Aussagen von Krebs waren knapp 20 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise erfolgreich, führten zu Empfehlungen an die Landesregierung oder seien durch Auskunftserteilung erledigt worden. 47 Prozent der Eingaben hätten nicht abgeholfen werden, weil die behördlichen Entscheidungen nicht zu beanstanden waren. Die übrigen Petitionen, von denen 508 aus der vergangenen Wahlperiode stammten, seien unzulässig gewesen, anderweitig erledigt worden oder seien noch offen, erklärte Krebs. Im Schnitt dauert eine Petition mehr als sechs Monate, bis der Petent Bescheid erhält.

Bausachen auf Platz 1

Nach Angaben der Grünen-Abgeordneten betrafen die meisten Eingaben Bausachen (522), gefolgt von ausländerrechtlichen Angelegenheiten (389) und dem Verkehrswesen (307). Auch die Corona-Krise (200 Eingaben) beschäftigte den Ausschuss. Erfreulich seien Eingaben von Kindern und Jugendlichen zum Bienenschutz, Wasserschutz und zur Müllbeseitigung. Online wurden 1232 Petitionen eingereicht. „Wir sind das Original“, sagte Krebs im Hinblick auf viele private Petitionsplattformen. Nur über die Petitionsausschüsse der Landtage oder des Bundestags seien jedoch Prüfungen durch die Parlamente möglich. 80 Mal tagte der Ausschuss vor Ort, 533 Mal hörte er Regierungsvertreter an.

In der Aussprach wies Ute Leidig (Grüne) auf die Besonderheit des Petitionsausschusses hin. Er verstehe sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und sei ein wichtiger Baustein der Politik des Gehörtwerdens. Der Ausschuss tage inzwischen auch in digitaler, beziehungsweise in hybrider Form. Die Ausschussmitglieder eine der Wunsch, zwischen Bürgern und Verwaltung zu vermitteln. Im Vordergrund stehe die Suche nach Lösungen und nicht die parteipolitische Ausrichtung. Da der Ausschuss an geltendes Recht gebunden sei, würden Petitionen oft auch mit Nichtabhilfe enden.

Karl Zimmermann (CDU), mit fast 20 Jahren langjährigstes Mitglied im Ausschuss, sagte, die Zahl der Petitionen sei in all den Jahren mit 5000 bis 6000 konstant geblieben. Die 21 Mitglieder des Ausschusses hätten in der laufenden Wahlperiode durchschnittlich pro Woche eine Petition bearbeiten müssen, „eine Mordsarbeit“. Ihm falle es nicht schwer, Petitionen zügig zu bearbeiten. Und bei den meisten Mitgliedern des Ausschusses dringe keine Parteipolitik durch.

SPD: "Einziger Ausschuss mit Verfassungsrang"

Andreas Kenner (SPD) wies darauf hin, dass der Petitionsausschuss der einzige Ausschuss mit Verfassungsrang sei. „Für alle andere gilt, wie der Schwabe „sage däd: kasch han oder edd.“ Es gebe kein Thema, das der Ausschuss nicht bearbeiten müsse. Es sei „harte Arbeit“, bei Vor-Ort-Terminen, „ein Riesending und das Salz in der Suppe der Demokratie“, hinzustehen und den Ausschuss zu vertreten, und dann, wenn man nicht abhelfen könne, dies zu vermitteln. Es müssen auch immer vermittelt werden, dass der Ausschuss Gesetz nicht ändern oder sich über Gemeinderatsbeschlüsse hinwegsetzen könne.

Auch Daniel Rottmann (AfD) betonte den „fraktionsübergreifenden Teamgeist“ im Ausschuss, der für Bürgernähe stehe. Kritisch äusserte er sich über Kritik von Abgeordneten an der Bürgersprechstunde sowie über die Ausschussvorsitzende Krebs, die „sehr gern und aktiv in die Beratung eingreift, möglicherweise, um die gewünschten Ergebnisse der eigenen Fraktion herbeizuführen“. Bedenken von Abgeordneten würden schon mal vom Tisch gewischt. Er schlug vor, künftig zwei Berichterstatter pro Petition zu bestimmen. Insgesamt mache der Ausschuss aber „eine gute Arbeit“.

Der Petitionsausschuss sei „wirklich gelebte Bürgerbeteiligung“ und erreiche eine der Hauptaufgaben des Landtags, Ansprechpartner für die Menschen im Land zu sein, stellte Jürgen Keck (FDP) fest. Es sei gut, dass viele Bürger von ihrem Recht Gebrauch machten, eine Petition einzureichen. Selbst wenn einer Petition nicht abgeholfen werden könne, sei der Prozess damit nicht beendet. Viele Fälle würden zeigen, dass Gesetze überarbeitet oder geschärft werden müssten. In einer Zeit, in der sich viele Menschen von der demokratischen Politil abwenden würden, bleibe der Ausschuss und die Bürgerbeteiligung unverzichtbar. 

  


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