Hochschulfinanzierungs-Begleitgesetz verabschiedet

29.04.2015 
Redaktion
 
Foto: Landtagspressestelle

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Stuttgart. Die Abgeordneten im Landtag haben an diesem Mittwoch mehrheitlich dem Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz will die Landesregierung die Grundfinanzierung der Hochschulen im Südwesten erhöhen.

Bis zum Jahr 2020 sollen diese jährlich mindestens drei Prozent mehr Geld bekommen.   Qualitätssicherungsmittel hatte das Wissenschaftsministerium den Hochschulen bisher zu bestimmten Stichtagen zugewiesen. Diese Regel entfällt, da die Mittel künftig in der Grundfinanzierung enthalten sind. Nach wie vor erhalten die Hochschulen pro Semester 280 Euro für jeden Studierenden.  

Außerdem wird erstmals die verpflichtende Beteiligung der Verfassten Studierendenschaft beim Verteilen von Qualitätssicherungsmitteln rechtlich verankert. Das Gesetz bestimmt einen Anteil von 11,764 Prozent der in die Grundfinanzierung übertragenen Mittel, über dessen Vergabe die Verfasste Studierendenschaft im Rahmen der Gesetze und der Zweckbindung entscheidet. Diese Möglichkeit ersetzt das bisherige Verfahren. Nach diesem wurden Mittel im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden hochschulintern verteilt.


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