STUTTGART. Baden-Württembergs Landtagsabgeordnete bekommen von kommenden Juli an erstmals seit mehr als zehn Jahren wieder weniger Geld. Der Landtag hat den Mechanismus „zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung" für die neue Legislaturperiode Kraft gesetzt, ein Verfahren, das seit 2005 gilt und die Einkommensentwicklung des jeweiligen Vorjahres zur Grundlage macht. Weil der Nominallohnindex coronabedingt aber ein Minus von 2,9 Prozent ausweist, werden die Diäten sinken.
„Es ist richtig und sachgerecht, dass wird die wirtschaftliche Lage schwieriger wie aktuell auch konsequenterweise auch die Bezüge der Abgeordneten zurückgehen“, erklärte Grünen-Fraktionsvize Hans-Ulrich Sckerl. 2020 hatten sich die Parlamentarier angesichts der Pandemie eine Nullrunde verordnet, obwohl ein Plus 2,6 Prozent möglich gewesen wäre.
„Das System, das wir anwenden, gewährleistet diesen Schulterschluss zur Einkommensentwicklung der Bürgerinnen und Bürger und zu größtmöglicher Transparenz“, warb Sckerl für die Zustimmung. „Wenn die Arbeitslöhne sinken, dann sinken auch die Abgeordnetenbezüge; brummt die Wirtschaft und steigen die Löhne im Land, dann steigen auch die Diäten von uns Politikern“, erklärte Andreas Deuschle (CDU), „wir sind als Parlamentarier Vertreter des ganzen Volkes, deshalb ist es auch gerecht, dass wir an der entsprechenden Lohnentwicklung partizipieren.“ Auch SPD und FDP stimmten zu. Für erstere erinnerte Sascha Binder, wie im vergangenen Jahr auf eine Nullrunde beschlossen und auf ein Plus von 2,6 Prozent verzichtet worden, also das Verfahren aus Kraft gesetzt worden sei: „In diesem Jahr wollen wir das Verfahren wieder einsetzen und haben damit ein Minus von 2,9 Prozent.“
Jochen Haußmann (FDP) berichtete aus Bürgergesprächen von der Zufriedenheit mit dem System: „Wenn wir über die Form, wie die Diäten ermittelt werden, reden, finde ich immer eine enorm breite Zustimmung, weil die Bürgerinnen und Bürger sagen, es klinge vernünftig, dass man sich an einer Indexierung, am Nominallohnindex, am Verbraucherpreisindex oder bei der Altersvorsorge am Rentenversicherungsbeitrag, an der Entwicklung des Höchstbeitrags orientiert“. Allein die AfD stellte einen Änderungsantrag. Anton Baron versprach mehr Transparenz und eine bessere und rechtssichere Lösung, „aber Sie hatten kein Interesse daran und ziehen Ihr eigenes Ding auf Kosten der Steuerzahler durch“.
Die zu versteuernde Grunddiät beträgt gegenwärtig 8210 Euro. Ab Juli ist ein Rückgang von 238 Euro im Monat zu erwarten. Er sei sich sicher, so Sckerl, „dass jede und jeder von uns das verkraften wird.“ Es gebe sehr viel Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der Pandemie deutlich größere Lohneinbußen bis hin zu Arbeitsplatzverlusten hinnehmen hätten müssen. Schon allein deshalb dürfe sich der Landtag von der Entwicklung nicht ausnahmen. 2010 in Folge der Finanzkrise mussten die Abgeordneten schon einmal ein Minus hinnehmen. Damals hatte Landtagspräsident Peter Straub (CDU) jedoch – schlussendlich erfolglos versucht – das Verfahren zu verändern, um die Einbußen abwenden. Diesmal kündigte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz bereits im Vorfeld der Debatte an, dass es „selbstverständlich“ bei dem Mechanismus bleiben werde.