Stuttgart. Für die Rettungsdienste in Baden-Württemberg soll es bald weitere Sonderberechtigungen zum Führen schwerer Fahrzeuge geben. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) kündigte am Donnerstag in der Debatte im Stuttgarter Landtag an, dass er in Abstimmung mit dem Innenministerium auch eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes einführen möchte. «Wir sind so schnell wie die Feuerwehr», sagte Hermann.
Mit Gesetz vom 23. Juni dieses Jahres hatte die Bundesregierung den Weg für diese Einführung des neuen Feuerwehrführerscheins bis 7,5 Tonnen möglich gemacht. Die Organisationen seien angeschrieben, er erwarte bald den Rücklauf, dann könne das Kabinett beschließen, kündigte Hermann an. Allerdings dürfe die Sonderregelung nicht zu Lasten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen, da die Erlaubnis vor allem für unerfahrene und wenig qualifizierte Fahrer erteilt werden müsse.
Der CDU-Abgeordnete Konrad Epple hatte zuvor bemängelt, dass die Einführung zu lange dauere. Viele Gruppen bräuchten die Sondererlaubnis, da mit dem neuen Führerschein der Klasse B seit 1999 nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gesteuert werden dürften. Die CDU-Landesregierung habe dann für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine Ausnahmeerlaubnis erteilt.
Jürgen Firlus (Grüne) wies die Kritik zurück. Die CDU habe damals mehr als ein Jahr zur Umsetzung gebraucht. Grün-Rot sei sicher schneller. Allerdings müsse die Frage der Versicherung geklärt sein. Auch Thomas Funk (SPD) glaubt, dass die Sonderregelungen bald erteilt werden können - sonst bestehe die Gefahr dramatischer Engpässe bei Einsätzen.
Die von Nachwuchssorgen gebeutelten Hilfsorganisationen hoffen durch die Neuerung attraktiver für den Nachwuchs zu werden. Für die 28 000 Jugendlichen allein bei den Feuerwehren in Baden-Württemberg sei es sicher ein Anreiz, wenn sie bei der Feuerwehr den Lkw-Führerschein erwerben können, mutmaßte Jochen Haußmann (FDP). Ein Bewerber muss mindestens zwei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Er muss zudem in das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zum Gewicht von 4,75 Tonnen eingewiesen worden sein und die Eignung in einer praktischen Prüfung nachweisen.