Jugendarrest im Land wird neu geregelt

16.10.2014 
Redaktion
 

Stuttgart. In Baden-Württemberg wird der Jugendarrest neu geregelt. Nachdem im Zuge der Föderalismusreform dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für alle den Vollzug „freiheitsentziehender strafrechtlicher Sanktionen betreffenden Normen“ entzogen wurde, obliegt die gesetzliche Regelung des Vollzugs des Jugendarrests nun den Ländern. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) brachte am Donnerstag den, wie er feststellte, „zeitgemäßen, erziehungswissenschaftlich fundierten und auf möglichst nachhaltige Wirkung ausgerichteten“ Entwurf des Gesetzes über Gestaltung und Durchführung des Jugendarrestes in den Landtag ein. Das Konzept des Jugendarrests orientiere sich konsequent am Gedanken der gezielten pädagogischen Förderung der jungen Menschen im Arrest, erklärte der Minister.

Tragendes Element dieser pädagogischen Gestaltung sei die Förderung des sozialen Trainings.  Bei der Formulierung der Standards des Arrests sei auf dessen „deutliche Abgrenzung“ zum Jugendstrafvollzug geachtet worden. Schulische und berufliche Perspektiven aufzeigen und soziale Kompetenz zu vermitteln seien die zentralen Aufgaben des maximal vier Wochen langen Arrests.

Für Stickelberger ist die soziale Kompetenz ein „wesentlicher Schutzfaktor“. Ein Schwerpunkt des sozialen Trainings bildet die Auseinandersetzung mit begangenen Straftaten, deren Ursachen und Folgen. Es wird ergänzt durch Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Informations- und Bildungsangebote.

Arrestanstalten in Rastatt und Göppingen

In den Arrestanstalten in Baden-Württemberg in Rastatt und Göppingen wurden im vergangenen Jahr 1661 Jugendarreste vollzogen (2012: 1820, 2011: 1877). Lediglich 142 Jugendliche waren im Alter unter 16 Jahren, 562 zwischen 16 bis unter 18 Jahren alt und 957 18 Jahre und älter. Bei knapp drei Vierteln der Arreste handelte es sich um Dauerarreste, bei 15 Prozent um Freizeitarreste und bei neun Prozent um Kurzarreste. 28 Jugendliche, die Arrest verbüßten, saßen zuvor schon im Arrest, mehr als sieben Prozent wurden bereits zu Jugend- oder Freiheitsstrafen verurteilt.

Das neue Gesetz greife langjährige Forderungen der kriminologischen Forschung und jugendkriminalrechtlichen Praxis auf, betonte Stickelberger. Die Jugendlichen sollen im Arrest „positiv beeinflusst“ werden, im Fokus stehe die gezielte Förderung der jungen Menschen. Gleichwohl werde das verfassungsmäßige Recht der Eltern beachtet, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen. Die Kosten für die notwendige Schulung der Vollzugsbeamten bezifferte Stickelberger auf 150 000 Euro jährlich.

Sprecher aller vier Fraktionen signalisierten in erster Lesung Zustimmung. Im Ausschuss sollen jetzt Feinabstimmungen beraten werden. Ulrich Goll (FDP) sprach von einem „guten Gesetz“, an dem es wenig auszusetzen gebe. Baden-Württemberg bezeichnete er als „jugendkriminalpolitisches Musterländle“. Dennoch müsse auf Jugendkriminalität „schnell und gezielt reagiert“ werden, sagte der Justizminister der früheren CDU/FDP-Landesregierung.

Zimmermann legt Wert auf Zeitschiene

Auch Karl Zimmermann (CDU) apostrophierte die Ausgestaltung des Gesetzentwurfes als „sehr sinnvoll“. Er legt beim Vollzug auf die Zeitschiene großen Wert: „Die Strafe muss auf dem Fuße folgen.“  An der unmittelbaren Vollstreckung nach dem Urteil hapere es in der Realität. Im Arrest müsse zudem die Maxime „Fordern und Fördern“ gelten, denn „zum Chillen geht man nicht in den Jugendarrest“. Auch dürfe der Jugendarrest im Sommer nicht schließen.

Jugendarrest solle den Betroffenen klar machen, dass sie für ihre Taten bestraft werden, erklärte Jürgen Filius (Grüne). Der Entwurf sei auch in der Anhörung von den beteiligten Institutionen positiv aufgenommen worden. Ernst Kopp (SPD) findet den Gesetzentwurf „modern“; durch die pädagogische Ausrichtung und das soziale Training könne in den vier Wochen Arrest positiv auf die Jugendlichen eingewirkt und ihnen Perspektiven aufgezeigt werden.


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