Stuttgart. Die Landesregierung hat am Donnerstag den Entwurf des Gesetzes zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag eingebracht. Ohne Aussprache verwies das Plenum die Novelle an den Ständigen Ausschuss.
Mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen die Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag zu den Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zeitgemäß fortentwickelt werden (sogenannter Telemedienauftrag), heißt es in der Begründung. Es erfolge die notwendige Anpassung an den technischen Fortschritt im Internet, der sich aus einem geänderten Nutzungsbedürfnis und einem veränderten Nutzungsverhalten ergibt.
Zur Umsetzung in Landesrecht bedarf der von den Regierungschefs der Länder am 26. Oktober 2018 unterzeichnete 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemäß Artikel 50, Satz 2 der Landesverfassung der Zustimmung des Landtags. Die Regelungen treten am 1. Mai 2019 in Kraft. Federführend ist das Staatsministerium, beteiligt ist auch das Wirtschaftsministerium.