Stuttgart. Mit den Stimmen von Grünen und CDU hat der Landtag am Mittwoch das Schulgesetz geändert. AfD, SPD und FDP votierten dagegen. Obwohl die AfD aufgrund der Abwesenheit zahlreicher Abgeordneter der Regierungsfraktionen das verkündete Wahlergebnis anzweifelte, blieb Landtags-Vizepräsidentin Sabine Kurtz (CDU) bei der Einschätzung der Mehrheit von Grünen und CDU.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind Bestimmungen zur Einziehung schulordnungswidrig mitgeführter oder verwendeter Sachen, die Einschränkung der freien Schulwahl, die Regelung der Sachkostenzuschüsse für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat in freier Trägerschaft sowie die Aufnahme der beiden in einem Schulversuch eingerichteten deutsch-französischen Grundschulen in Freiburg und Stuttgart ins Schulgesetz.
Die Kritik der Opposition richtete sich hauptsächlich gegen die Abschaffung der freien Schulwahl. „Zwangszuweisungen an Schulen aus rein wirtschaftlichen Gründen sind aus unserer Sicht falsch, weil das Recht von Eltern und Kindern au freie Schulwahl weiter beschnitten und haushaltspolitischen Überlegungen untergeordnet wird“, sagte Daniel Born (SPD). Die sei für das Bildung- und Familienland Baden-Württemberg nicht akzeptabel. Da die Regelung auch für Grundschulen gelte, sei sie eine Gefahr für die Prämisse „Kurze Beine, kurze Wege“. Born sieht darin den Wegbereiter für das von den Grünen angestrebte Schulschließungsprogramm für kleine Grundschulen. „Das lassen wir nicht zu“, erklärte der SPD-Abgeordnete. Die Regierung schaffe sich ein Schlupfloch, um Schüler auch an andere Schulen zwangszuzuweisen.
Auch die FDP lehnte, trotz der Zustimmung zu den anderen Änderungen, die Bestimmungen zur Schulwahlfreiheit ab. Diese berücksichtige weder das Schul- noch das Fächerprofil oder die Sprachfolge, monierte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Doch den von den Liberalen vorgelegten Entschließungsantrag lehnte das Plenum ab. Rainer Balzer (AfD) kritisierte, dass auch im Schulausschuss zu wenig über die Änderungen diskutiert wurde: „Jeder einzelne Punkt hätte diskutiert werden sollen.“ Zu den deutsch-französischen Grundschulen merkte er an, dass selbst im Elsass an französischen Schulen oft „Deutsch“ nicht als Fremdsprache angeboten werde. Dass bei den Schulzuweisungen die Privat- und Gemeinschaftsschulen ausgenommen sind, ist nach Ansicht von Balzer wohl dem „grünen Steckenpferdchen“ Gemeinschaftsschule geschuldet.
Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) verteidigte ihre Vorlage. „Das Thema freie Schulwahl nehmen wir natürlich ernst. Aber klar ist, dass wir für einen gewissen Ausgleich, auch übrigens schon im Sinne der investierenden Kommunen, sorgen müssen. Das ist, glaube ich, eine völlig selbstverständliche Vorgehensweise“, argumentierte sie. Das Land sorge für Rechtssicherheit, auf die sie von Gerichten hingewiesen worden sei.
Für die Grünen wies Brigitte Lösch darauf hin, dass auch nach den bisherigen Bestimmungen kein Anspruch auf die Aufnahme in eine bestimmte Schule bestehe, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und zumutbar ist. Nun könnten die Schulaufsichtsbehörden in Einzelfällen Schüler einer anderen Schule desselben Schultyps zuweisen, wenn dies zur Bildung annähernd gleich großer Klassen oder bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität erforderlich und den Schülern zumutbar sei, erklärte Lösch. Auch mit der Regelung zur Einziehung schulordnungswidrig mitgeführter oder verwendeter Sachen werde mehr Rechtssicherheit geschaffen und der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen gestärkt.
Norbert Beck (CDU) lobte die schnelle Bearbeitung des Gesetzes innerhalb von zwei Wochen. Nur bei der Schülerzuweisung habe kein Konsens bestanden.