Stuttgart. Abgelehnt haben am Donnerstagabend die Landtagsabgeordneten mit deutlicher Mehrheit einen Änderungsantrag der AfD, mit dem die Fraktion das Netzwerkdurchsuchungsgesetz aufzuheben ersuchten.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken zielt laut Bundesregierung darauf ab, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Derzeit wird dieses von der Bundesregierung novelliert.
Die AfD-Fraktion sieht durch das Gesetz die Meinungsfreiheit gefährdet, wie der Abgeordnete Rüdiger Klos begründete. Für Klos haben sich seit Oktober 2017, seit dem das Gesetz gilt, die Bedenken seiner Fraktion bestätigt. Er fordert, die Anonymität im Internet zu beseitigen, echte Accounts müssten verpflichtend werden. Er verlangt auch, das Gesetz nun zu novellieren, besser wäre es aber, es „ganz abzuschaffen“. Denn es würden Inhalte gelöscht, obwohl sie nicht strafrechtlich zu belangen seien. Klos sprach gar von Zensur.
Justizminister Guido Wolf (CDU) begrüßt die Novellierung des Bundesgesetzes. Baden-Württemberg trage gerne zur Weiterentwicklung bei, denn es gebe sicherlich Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich weist Wolf daraufhin, dass Meinungsfreiheit „ein elementares Gut für eine Demokratie“ sei, aber sie gelte nicht schrankenlos. Volksverhetzung etwa sei verboten. Wolf zufolge geht es nicht um Zensur, sondern um Rechtstaatlichkeit, um Achtung der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde sowie um den Schutz der Menschen vor Straftaten.
Man müsse entschlossen gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen, Meinungsfreiheit sicherstellen. „Das eine tun ohne das andere zu lassen.“ Gerade jetzt dürfe sich der Rechtstaat nicht aus dem Netz zurückziehen. Er ist überzeugt, dass die Gesetzesänderung Verbesserungen mit sich bringen werde.
Alexander Maier (Grüne) verwies darauf, dass das Gesetz vor zwei Jahren nach kontroversen Diskussionen beschlossen worden sei. Die Grüne im Bund hätten damals dagegen gestimmt. Im Zuge der Novellierung wurden nun Verbesserungsvorschläge eingebracht. Auch wenn Wege und Details unterschiedlich seien, sei die demokratische Zielsetzung klar: „Hetze und Gewalt haben im Netz nichts verloren“.
Laut Marion Gentges (CDU) hat der Bundestag ein Paket gegen Hass und Hetzte verabschiedet und dabei auch Änderungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Blick. Ein gutes Miteinander brauche Regeln, an die sich jeder zu halten habe. „Es darf keine rechtsfreie Räume geben, weder analog noch digital“, sagte sie. Mit dem Gesetz habe die Bundesgesetzgebung weder überreagiert noch überreguliert. „Ein starker Staat muss überall für eine freie und offene Gesellschaft eintreten und für einen respektvollen Diskurs. Das Gesetz gefährde Meinungsfreiheit nicht, sie schütze sie.
Jonas Weber (SPD) wies darauf hin, dass es darum gehe, Strafrechtsnormen durchzusetzen. Der Antrag der AfD lehne all das ab. „Sie wollen ihre Fans schützen und nicht das Grundgesetz“, sagte er. Den Antrag lehnt Weber daher für die Grünen entschieden ab.
Laut Nico Weinmann (FDP) hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gewiss viele Schwächen. „Noch immer fehlt es an Transparenz, wenn es darum geht, nach welchen Kriterien Facebook und Co. Beiträge löschen und wann sie strafbare Kommentare an die Ermittlungsbehörden melden“, sagte er. Die Politik sei gefordert, Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig effektiv strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch zu verfolgen.
Für den gesetzlichen Rahmen sei dabei in erster Linie der Bund zuständig. „Als Land muss Baden-Württemberg aber für eine gute personelle und sachliche Ausstattung bei den Ermittlungsbehörden und in der Justiz sorgen. Grün-Schwarz hat hier beträchtliche Defizite zu verantworten.“ Bei der Polizei gebe es zu oft Parallelstrukturen. Die neu geschaffene Cybersicherheitsagentur verschlimmere dieses Problem nur. „Die Justiz verfügt dagegen über deutlich zu wenig Personal in diesem Bereich. Wir brauchen mehr Spezialisten für Cybercrime und Hasskriminalität“, forderte er.