Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, ab 1. Januar 2015 Rauchwarnmelder in Schlafräumen zur Pflicht zu machen. Mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU verabschiedete er eine entsprechende Änderung der Landesbauverordnung. In Neubauten wird die Verordnung sofort eingeführt, für Altbauten gilt die Übergangsfrist von 15 Monaten. Die Geräte kosten zwischen 10 und 60 Euro.
„Rauchwarnmelder können Leben retten“, mit diesen Worten warb Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) für das Gesetz. Das Brandunglück von Backnang im Frühjahr 2012 habe eindrücklich gezeigt, wie wichtig solche technischen Hilfsmittel seien. Deshalb habe die Landesregierung die Rauchmelder in einem eigenen Landesgesetz beschleunigt auf den Weg gebracht. „Uns liegt das Wohl der Bürger am Herzen“, so Splett. Installationskosten und Wartungskosten seien überschaubar, das Geld für die eigene Sicherheit „gut angelegt“. Weil es der Regierung um schnelles Handeln gehe, lehnte sie die Forderung der Opposition nach einer Verlängerung der Übergangsfristen ab.
Klaus Maier (SPD) zeigte sich enttäuscht, dass die Opposition noch immer eine längere Übergangsfrist fordere. Ursprünglich habe man den 31. August 2014 als Stichtag vorgesehen gehabt, eine Anhörung der betroffenen Verbände habe dann zu einer Verlängerung der Frist bis 31. Dezember 2014 geführt. Dies sei ein Musterbeispiel für die „Politik des Gehörtwerdens“. Verärgert zeigte er sich über die Kritik des Gemeindetages an der Verordnung. „Der Gemeindetag vertritt doch die Feuerwehren. Ein fortgeschrittener Brand sei jedoch gefährlicher, als ein schnell entdeckter Brand.“ Es sei „höchste Zeit“ für die Einführung der Rauchmelder. Verlängerte Fristen, das hätten Beispiele in anderen Ländern gezeigt, führten bloß dazu, dass lange nichts passiere und die Geräte dann „auf den letzten Drücker“ besorgt würden.
Auch Wolfgang Raufelder (Grüne) warb für das Gesetz: „Lassen Sie uns gemeinsam Menschenleben retten“, so Raufelder. 600 Menschen kämen in Deutschland jährlich bei Wohnungsbränden ums Leben, Baden-Württemberg sei eines der letzten Länder, das die Rauchmelder gesetzlich einführe. Deshalb lehne auch er eine Verlängerung der Übergangsfrist ab.
Manfred Groh und Patrick Rapp (beide CDU) monierten dagegen die schnelle Einführung der Rauchmelder. „Gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht“, so Groh. Weil auch in anderen Bundesländern just zu diesem Datum die Umrüstungspflicht eingeführt werde, könne die Industrie eine solche Menge an Geräten nicht fristgerecht liefern, die Folge sei eventuell der Einbau technisch minderwertiger Geräte. Sie plädierten für die Verlängerung der Frist bis zum 31. Dezember 2015.
Noch weiter gehen wollte Jochen Haußmann (FDP): Er forderte eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2016 und zitierte aus einer Stellungnahmen der Diakonie. Die sieht offenbar große Probleme, ihre teilweise älteren Pflegeeinrichtungen in kürzester Zeit mit den Geräten inklusive Verkabelung auf eine zentrale Meldestelle an die Feuerwehr auszurüsten. „Auch die Rauchmelder bieten keine Garantie, dass sich ein Fall Backnang verhindern lässt“, sagte Haußmann.