Landesverordnungen und Vorschriften an Polizeigesetz angepasst

27.01.2021 
Redaktion
 

STUTTGART. Ohne Gegenstimme hat der Landtag  umfangreichen redaktionellen Anpassungen zahlreicher Vorschriften und Verordnungen an das am 17.Januar in Kraft getretene Polizeigesetz zugestimmt.

Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Ihr kommunalpolitischer Sprecher Rainer Hinderer kritisierte, wie schnell dieses neue Polizeigesetz „durch das Parlament gejagt" worden sei. Deshalb müssten jetzt zahlreiche Änderungen „nachgängig beschlossen werden“, richtigerweise hätten sie aber von Anfang an mitgedacht werden müssen.

Andrea Schwarz (Grüne) verwies darauf, dass das jetzt zu beschließende Gesetz ausschließlich „redaktionelle Änderung“ umfasse. Aber selbst solche Gesetze ohne politische Inhalte müssten förmlich beschlossen werden.

CDU lobt Einsatz von Bodycams in Wohnungen und Geschäftsräumen

„Das ist eine rein formale Geschichte“, erläuterte Ulrich Goll (FDP), und anders als andere wolle er die Gelegenheit auch nicht nutzen, um über andere Dinge zu reden, „denn das ist nicht der Sinn des Tagesordnungspunkts“.

Für die CDU ging dagegen Siegfried Lorek noch einmal auf das neue Polizeigesetz ein und lobte den dadurch ermöglichten Einsatz von Bodycams in Wohnungen und Geschäftsräumen: Wenn sich das Verhalten der Kriminellen verändert, muss das auch der Werkzeugkasten der Polizei tun." Das Land stehe kurz vor einer Wahl, er habe sich Wahlprogramme angesehen und sei „schockiert“, wenn er lese, dass SPD oder FDP die Änderungen in diesem Punkt wieder rückgängig machen wollten.

AFD kritisiert Zulassung der Debatte

Innenminister Thomas Strobl (CDU) lobte das  am 30.September im Landtag verabschiedete Polizeigesetz als  "eines der modernsten der Republik.“ Glücklicherweise sei es vor zehn Tagen in Kraft getreten und gebe der „exzellenten Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten eine sichere Rechtsgrundlage“.

Udo Stein (AfD) kritisierte dagegen, dass das Landtagspräsidium für die rein redaktionellen Änderungen in Vorschriften und Verordnungen eine Debatte zugelassen habe, während in der kommenden Woche das Cybersicherheitsgesetz ohne Aussprache verabschiedet worden sei. Dabei sei dieses  „umfangreich und komplex“. Zugleich stelle es aber eben auch ein Wahlkampfgeschenk an den Innenminister dar. Schon deshalb sei es falsch, auf eine Aussprache zu verzichten.


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