STUTTGART. Bei der ersten Beratung der Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg hat der Landtag auf eine Aussprache verzichtet.
Mit der Novelle will das Land das Gesetz an die geänderte Rechtslage auf europäischer Ebene anpassen. Das Gesetz in seiner bisherigen Form sieht die Errichtung eines „Beteiligungsfonds BadenWürttemberg“ zur Stützung der Wirtschaft durch Stabilisierungsmaßnahmen vor.
Konkret sollte mit Hilfe des staatlichen Beteiligungsfonds Unternehmen befristet bis zum 30. Juni 2021 Eigenkapital zugeführt werden. Mit der vorgesehenen Rechtsänderung soll die bisherige Befristung von Stabilisierungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2021 um drei Monate bis zum 30. September 2021 ausgedehnt werden. Diese Verlängerung ist möglich geworden, nachdem die Europäische Kommission am 1. Dezember 2020 einer Verlängerung von Rekapitalisierungsmaßnahmen zugestimmt hat. Sie hatte eine Bundesregelung gebilligt, die dem Landesgesetz zugrunde liegt.