Eigenkapitalhilfen des Landes nun bis zum Herbst nutzbar

27.01.2021 
Redaktion
 

STUTTGART. Bei der ersten Beratung der Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg hat der Landtag auf eine Aussprache verzichtet.

Mit der Novelle will das Land das Gesetz an die geänderte Rechtslage auf europäischer Ebene anpassen. Das Gesetz in seiner bisherigen Form sieht die Errichtung eines „Beteiligungsfonds BadenWürttemberg“  zur Stützung der Wirtschaft durch Stabilisierungsmaßnahmen vor.

EU-Kommission genehmigte Verlängerung um ein Vierteljahr

Konkret sollte mit Hilfe des staatlichen Beteiligungsfonds Unternehmen befristet bis zum 30. Juni 2021 Eigenkapital zugeführt werden. Mit der vorgesehenen Rechtsänderung soll die bisherige Befristung von Stabilisierungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2021 um drei Monate bis zum 30. September 2021 ausgedehnt werden. Diese Verlängerung ist möglich geworden, nachdem die Europäische Kommission am 1. Dezember 2020 einer Verlängerung von Rekapitalisierungsmaßnahmen  zugestimmt hat. Sie hatte  eine Bundesregelung gebilligt, die dem Landesgesetz zugrunde liegt.                                              


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