Stuttgart. Die Schiedsklage wegen des Rückkaufs von EnBW-Aktien spaltet den Stuttgarter Landtag - obwohl es doch im Sinne von Baden-Württemberg und seiner Steuerzahler wäre, eventuell zuviel gezahltes Geld vom Verkäufer, dem französischen Energiekonzern EDF, zurück zu fordern. In der von CDU-Fraktion beantragten aktuellen Debatte bezeichneten die Fraktionschef von CDU und FDP, Peter Hauk und Hans-Ulrich Rülke, an diesem Mittwoch im Parlament die Schiedsklage der grün-roten Regierung gegen den französischen Versorger als „Skandal“.
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) wies die Vorwürfe vehement zurück. „Es gibt begründete Anhaltspunkte, dass der Kaufpreis zu hoch war“, sagte Schmid. Deshalb wolle das Land das zu viel bezahlte Geld zurück. Der Minister forderte von der Opposition, sich klar auf die Seite des Landes, der EnBW und der Steuerzahler zu stellen. „Haben Sie den Mut, aus dem langen Schatten von Stefan Mappus herauszutreten.“ Der frühere CDU-Ministerpräsident hatte das EnBW-Aktienpaket in einem Geheimdeal am Landtag vorbei getätigt, was der Verwaltungsgerichtshof als „Verfassungsbruch“ verurteilt hatte.
Hauk warf Grün-Rot vor, die Regierung wolle den Ausstieg aus der EnBW, weil das Land in der Klage zwei Milliarden Euro zurückfordere und im Falle der Abweisung durch das Gericht hilfsweise die Rückabwicklung des Kaufes beantrage. Dies schade massiv dem Karlsruher Energieversorger. Der CDU-Fraktionschef warf der Regierung mangelnde Transparenz gegenüber dem Landtag, dem Miteigentümer OEW und den Konzern-Mitarbeitern vor. Damit setze sie auch das berufliche Schicksal der 20 000 Beschäftigten aufs Spiel. Der Minister verstricke sich in Widersprüche, rügte Hauk, denn der Kaufpreis sei angemessen gewesen. „Sie wollen den Ausstieg aus der EnBW“, kritisierte er.
Auch FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sprach von einem „heimlichen Ausstieg durch die Hintertür“. Die Schiedsklage sei die Logik des orientalischen Basars: Astronomische Forderungen stellen, um möglichst viel zu bekommen. „Für wie blöd halten sie die Richter?“, fragte Rülke den Minister. Die Klage bezeichnete er als „Kampfmittel“ gegen die alte Landesregierung und jetzige Opposition. Grün-Rot spiele eine schlechte Seifenoper: „Der Ministerpräsident habe vor einem Jahr Hannah Arendt angefangen und ist jetzt bei Rosamunde Pilcher gelandet.“
Die Regierungsparteien unterstützten den Kurs der Regierung. Außerdem beteuerten die Fraktionschef Claus Schmiedel (SPD) und Edith Sitzmann (Grüne) ihre zur EnBW. Die Klage sei alternativlos, denn nur so sei Geld zurückzufordern. Für Sitzmann ist deshalb die die Forderung der Opposition, die Schiedsklage zurückzuziehen, „verantwortungslos“. Zumal der Kaufpreis „hemdsärmelig“ festgelegt worden und nach Ansicht von Mappus' Berater „mehr als üppig“ gewesen sei. Dabei kreidete sie der CDU den „Zick-Zack-Kurs“ beim Thema EnBW an. Ex-Regierungschef Erwin Teufel habe einst die Aktien an die EDF verkauft, Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus das EnBW-Aktienpaket wieder erworben - „allerdings mit dem Ziel, diese wieder schnell zu verkaufen“. Nicht die Landesregierung, sondern CDU und FDP würden der EnBW Schaden zufügen, konterte die Grüne.
Schmiedel bezeichnet es als „die verdammte Pflicht der Regierung“, das Vermögen der Bevölkerung zu schützen. Mappus habe offenkundig zu viel für die 45 Prozent an der EnBW gezahlt. „Manchmal habe ich den Eindruck, Ihnen sind die Interessen der EDF wichtiger als die Interessen des Landes Baden-Württemberg“, hielt Schmiedel der Opposition vor. Das Land habe jedoch kein Geld zu verschenken, Zuvielbezahltes müsse an die Bürger zurückfließen. Die CDU trage die Argumente der EDF in die öffentliche Debatte, kritisierte der SPD-Fraktionschef.
Minister Schmid rechtfertigte sein Schweigen über Vertragsdetail und Inhalte der Klageschrift, mit der von Mappus und der EDF vertraglich vereinbarten Vertraulichkeit. „Nicht ich habe das vereinbart, sondern Herr Mappus“, konstatierte Schmid. Das Schiedsverfahren richte sich weder gegen die EnBW, noch den Miteigner OEW - „sondern nur gegen die EDF“. Die Landesregierung sei gezwungen, dieses Verfahren zum Wohle des Landes anzugehen.