STUTTGART. Der Fachverband Mehr Demokratie möchte Volksbegehren bürgerfreundlicher machen und hat dafür 15 Eckpunkte zur Reform des Volksabstimmungsgesetzes erarbeitet.
Um den Reformwünschen Nachdruck zu verleihen, hat der Verein eine Online-Unterschriftenaktion ins Leben gerufen, welche sich direkt an die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Landtag wendet. Im Herbst sollen die Unterschriften den Fraktionsvorsitzenden überreicht werden.
„Die Erfahrungen seit 2015 haben gezeigt, dass Volksbegehren noch nicht anwendungsfreundlich gestaltet sind“, sagt Edgar Wunder, Landesvorsitzender des Vereins in Baden-Württemberg. „Mit einfacher Mehrheit kann der Landtag dieses nachgeordnete Ausführungsgesetz bürgerfreundlicher machen“, so Wunder. „Eine weitere Verfassungsreform ist hingegen weder nötig noch wird sie von uns verlangt.“
Die ausgearbeitete Neuformulierung des Abstimmungsgesetzes soll in wenigen Wochen vorgestellt werden, sagt Wunder. Diesen Neuentwurf könne der Gesetzgeber zur Grundlage seiner Reformarbeit machen.
Nese Erikli, Sprecherin für Bürgerbeteiligung und Demokratie der Grünen-Landtagsfraktion, hält die Hinweise von „Mehr Demokratie“ für wertvoll. „Wir teilen das Ziel, Volksabstimmungen so zu regeln, dass diese bürgerfreundlich und mit angemessenen Schwellen ausgestaltet sind“, sagt sie. „Dafür liefert der Verein eine wichtige Expertise, die wir uns sehr genau anschauen werden.“
Bereits 2015 habe man die Quoren gesenkt mit dem Ziel, Volksbegehren und Volksabstimmungen sowie Bürgerbegehren und Bürgeranträge zu erleichtern. Zur Zeit laufe noch die Auswertung der Evaluation der Gemeindeordnung. Ein wichtiges Ergebnis sei bereits, dass die Reform zu einem erheblichen Anstieg der Bürgerbegehren geführt habe, sagt Erikli. „Wenn Evaluation und Auswertung abgeschlossen sind, werden wir uns anschauen, wo wir die Regeln für direkte Demokratie weiter verbessert werden können. Das wird Anfang der nächsten Legislaturperiode der Fall sein.“
Auch der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Arnulf Freiherr von Eyb will zunächst die Ergebnisse der Evaluation von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl sehr genau prüfen, um auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse gegebenenfalls nachjustieren zu können. Die Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorliegen.
Der Verband sieht in seinem Papier unter anderem eine optionale Zulässigkeitsprüfung von Volksanträgen vor. Auch soll nach Auffassung des Verbands die Regelung eingeführt werden, wonach eine Volksabstimmung mit Wahlterminen zusammengelegt werden muss und nennt hierbei das Berliner Modell. Dies könne unter anderem Durchführungskosten sparen und taktische Streits um den Abstimmungstermin vermeiden.