Inklusives Wahlrecht wird eingeführt

14.10.2020 
Redaktion
 

Stuttgart. Es kommt nicht oft vor, dass die Opposition einen Gesetzentwurf vorlegt und die Regierung – nach einigen Änderungen – zustimmt. „Wir haben mit dem Gesetz zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg“, sagt Sabine Wölfle (SPD), „endlich die verfassungswidrigen Regelungen in unserem Wahlrecht in verfassungskonforme Regelungen abgeändert.“ Das sei „ein guter Tag für die Demokratie. Sie sei „darauf, dass wir mit diesem Gesetzentwurf bewiesen haben, dass man auch aus der Opposition heraus Gesetze durchbringen kann, wenn auch nur mit Druck“.

Und für die FDP, die sich zur gemeinsamen schlussendlich erfolgreichen Initiative mit den Sozialdemokraten entschlossen hat, sagte Jürgen Keck, dass das Landesrecht mit dem Bundesrecht habe abgestimmt werden müssen. Endlich tue sich was in Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt ist: „Sie können endlich ihr Wahlrecht ausüben, aktiv und passiv, und das ist für uns Freie Demokraten ein wichtiges Signal in Richtung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen und der Würde des Menschen.“ Auch die Regierungsfraktionen lobten das Vorgehen.

CDU: Alle Menschen im Blick haben

Die Koalition habe sich die Einführung des inklusiven Wahlrechts vorgenommen, erinnert Thomas Poreski (Grüne). Jetzt werde es „endgültig und dauerhaft verankert“. Der Weg sei nicht einfach gewesen, auch weil die Bundesregierung in erst habe entscheiden müssen: „Wir wollten mit unserem Wortlaut keinen Widerspruch hierzu produzieren, ansonsten hätten wir gleich nachbessern müssen.“ Als sich in Berlin nichts getan habe, sei eine Übergangsbestimmung beschlossen worden, um für die Kommunalwahl 2019 eine inklusive Regelung zu schaffen. Jetzt sei das Thema grundsätzlich geregelt.

Für die CDU lobte Ulli Hockenberger, dass „mit dem heutigen Tag die von den Menschen so empfundene Diskriminierung der Vergangenheit angehört“. Und weiter: „Wir ermöglichen gleichberechtigte politische Teilhabe aller Menschen und damit rechtzeitig vor den nächsten Wahlen den Zugang zu direktdemokratischen Entscheidungen.“ Seiner Fraktion sei immer wichtig, „alle Menschen im Blick zu haben und für sie eine gute Politik zu machen“. Dieses Signal werde auch mit der Annahme des Gesetzwurfs Ich glaube, das Signal kann heute deutlich werden.

Staatssekretär spricht von „erfreulicherweise weitgehenden Einigung“

Der Staatssekretär im Innenministerium, Wilfried Klenk (CDU), sprach von der „erfreulicherweise weitgehenden Einigung“. Im Wesentlichen gehe es um die dauerhafte Streichung des Wahlrechtsauschlussgrundes der Vollbetreuung, die Aufnahme von zwei Richtern des Verwaltungsgerichtshofs in den Landeswahlausschuss und den Wählbarkeitsausschluss für Bürgermeisterwahlen bei Geschäftsunfähigkeit.

Die AfD-Fraktion wollte diese „weitgehende Einigung allerdings“ nicht mittragen. Die vorgesehene Assistenzlösung, so Carola Wolle, öffnet Wahlbetrug Tür und Tor. Und die Versicherung an Eidesstatt zur Briefwahl sei „mangels Kontrollmöglichkeit nicht mehr als ein Feigenblatt“.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger