Änderung des Landesbesoldungsgesetz weitgehend befürwortet

30.09.2015 
Von: Reich, Jennifer
 
Redaktion
 

Stuttgart. Am Mittwoch haben die Abgeordneten im Landtag in erster Lesung über das Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beraten. Die Landtagsabgeordneten stimmten dem Entwurf weitgehend zu.   

Das neue Lehramt Grundschule soll nach dem Entwurf in Besoldungsgruppe A 12 und das neue Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule soll in Besoldungsgruppe A 13 eingestuft werden.  Außerdem sollen auch funktionsgebundene Professorenämter für das Leitungspersonal am Center for Advanced Studies der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in der Besoldungsgruppe W 3 ausgeschrieben werden.  

Das Land geht „nach einer vollständigen Umsetzung der neuen Besoldungsstruktur im Lehrerbereich“  von Mehrkosten bei Besoldung und Versorgung in Höhe von voraussichtlich rund 85 Millionen Euro aus (Kostenbasis ist das Jahr 2020). 

Die Abgeordneten von Grünen und SPD stimmten dem Entwurf uneingeschränkt zu. Markus Rösler (Grüne) sprach von einem Blumenstrauß an positiven Änderungen. Die Opposition dagegen übte an einzelnen Punkten Kritik.

Der CDU-Abgeordnete Joachim Kößler warnte vor einer  unterschiedlichen Besoldung bei gleicher Tätigkeit am gleichen Schultyp. Motivierte Lehrer, die nicht die neue Ausbildung absolviert haben, könnten so demotiviert werden. Er forderte, dass Funktionsämter besser bezahlt werden. Denn man benötige dringend qualifizierte Führungskräfte. Der Änderung der Lehrerbesoldung wolle man deshalb nicht zustimmen.

Timm Kern (FDP) begrüßte den Entwurf grundsätzlich. Die A13 Besoldung sei die logische Folge auf den Neuzuschnitt der Lehrerausbildung. Jedoch sei unverkennbar, dass die Landesregierung durch die Privilegierung der Gemeinschaftsschule das Besoldungsgefüge insgesamt durcheinander gebracht habe. Dennoch signalisierte er Zustimmung.  


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