Land bringt Gesetzentwurf zu eID-Karten auf den Weg

24.07.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Das Land Baden-Württemberg weist die Aufgaben der neuen eID-Karte den Pass- und Personalausweisbehörden als Pflichtaufgabe zu. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, weil das Land nach den Vorgaben des Bundes „verpflichtet ist, die sachlich zuständigen Behörden für die Angelegenheiten der eID-Karte zu bestimmen“. Er versprach „für die Kommunen viele  Synergieeffekte“ und er wies darauf hin, dass ihre Kosten unter der konnexitätsrelevanten Bagatellgrenze von zehn Cent pro Einwohner blieben.

Rund 800 000 Antragsberechtigte können nach Angaben des Innenministers freiwillig eine eID-Karte beantragen „und mit dieser deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau abwickeln“. Damit werde ein weiterer Stein ins Mosaik der Digitalisierung eingefügt, „denn immer mehr Leistungen sollen und werden in Zukunft digital angeboten werden“.

CDU unterstützt Übertragung an die Kommunen

Für die Grünen erinnerte Daniel Lede Abal, dass der Bund mit dem eID-Karte-Gesetz aus dem Juni 2019 wurde die Karte „mit der Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Angehörige des EWR, die nicht deutsche Staatsbürger sind, eingeführt hat“. Die eID-Karte werde auf Antrag ausgestellt und ermöglicht die Nutzung derselben Funktionen, die vom elektronischen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige bekannt seien.

Ulli Hockenberger (CDU) unterstützt, die Übertragung an die Kommunen. Man könne darüber diskutieren, ob es die Passbehörden oder die Ausländerbehörden die richtigen Anlaufstellen seien, aber die Gesetzesbegründung gebe dazu Auskunft. “Und es gibt seitenlange Ausführungen zu Berechnungen, ob die Konnexität eintritt oder ob wir unter der Schwelle bleiben“, so Hockenberger´. All das ist abgearbeitet: „Deswegen gibt es zu dem Gesetzentwurf nicht mehr zu sagen, und wenn Sie mir keine Arbeitsverweigerung vorwerfen, verzichte ich auf den Rest meiner Redezeit und wünsche Ihnen einen schönen Tag“.

FDP: Land hinkt bei Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes deutlich hinterher

Daniel Karrais (FDP) verlangte dagegen, „die Ärmel hochzukrempeln“. Die Nutzung könne viele Vorteile bieten, „sofern die digitalen Verwaltungsleistungen dies auch zulassen“. Baden-Württemberg hinke bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes deutlich hinterher. Dass der Zeitplan, der das Gesetz zur Umsetzung vorgebe, zu schaffen sei, halte seine Fraktion „für sehr unwahrscheinlich“. Denn es gebe keine konkreten Vorgaben, „wann welche digitale Verwaltungsleistung zur Verfügung stehen muss“.

Mehr aus dem Landtag vom 22. Und 23. Juli 2020

Wer die Kommunen bei der Umsetzung der eID-Karte unterstützen und entlasten wolle, dürfe die digitalen Verwaltungsangebote nicht vernachlässigen, „um für Bürgerinnen und Bürger den klaren Mehrwert der Online-Funktion des Personalausweises oder den Vorteil einer eID-Karte sichtbar machen“. Auch Rainer Stickelberger (SPD) äußerte Skepsis, denn „wir sind wieder einmal bei der Frage: „Was kann die IT in diesem Land leisten?“.  Vor seiner Woche habe es eine Antwort auf einen SPD-Antrag gegeben, „in dem davon die Rede ist, dass zu wenig Stellen vorhanden sind“. Und das vorgelegte Gesetz bringe nur einen Mehrwert, „wenn auch möglichst viele Personen in seinen Genuss kommen“.

Der Innenminister habe von 800.000 potenziellen Nutzern gesprochen, ob das gelinge, wer erst nach einiger Anlaufzeit klar sein. Für die AfD lehnte Daniel Rottmann das Vorhaben insgesamt ab. Es sei nicht nachzuvollziehen, „warum das Land Baden-Württemberg nun zusätzliche Infrastruktur bereitstellen soll, um digitale Identifikationsdokumente für EU-Bürger und Staatsbürger weiterer Staaten auszustellen“.


Ihre Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner.

Kontakt

Titelbild Staatsanzeiger