Stuttgart. Was für Polizisten im Zuge der Polizeistrukturreform gilt, soll nach dem Willen der grün-roten Regierungsfraktionen künftig auch für Beamten im Justizvollzugsdienst gelten: Wer an einen anderen Dienstort versetzt wird, soll unter bestimmten Umständen statt der einmaligen Umzugskostenvergütung auch dauerhaft Trennungsgeld beantragen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von Grünen und SPD vor, der an diesem Mittwoch in den Landtag eingebracht wurde.
Hintergrund des Gesetzentwurfs sind die in näherer Zukunft anstehenden Strukturveränderungen in der Strafvollzugslandschaft in Baden-Württemberg und das Bestreben, dadurch entstehende Belastungen für betroffene Bedienstete möglichst gering zu halten, wie Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) sagte. Im Zuge des geplanten Neubaus einer JVA im Raum Rottweil/Villingen-Schwenningen sollen mehrere kleinere Justizvollzugs-Standorte im Land aufgelöst werden, was für deren Justizvollzugsbedienstete eine Versetzung mit sich bringen wird. In besonderen Fällen und dem Vorliegen von Wohneigentum am alten Dienstort soll Beamten auf Antrag auch dauerhaft Trennungsgeld – statt einmaliger Umzugskostenvergütung - gewährt werden können.
Dieser Gesetzentwurf sei ein kleiner Beitrag, um den Justizvollzugsbediensteten die Wertschätzung des Parlaments auszudrücken, sagte Ernst Kopp (SDP) und warb im Landtag um Zustimmung bei den Fraktionen. Auch Jürgen Filius (Grüne) sagte, dass das Gesetz grobe Härtefälle bei möglichen Versetzungen auffangen könne. „Ein guter Strafvollzug kann nur mit motivierten Beamten gelingen“, so Filius. Zudem werde mit diesem Gesetz eine Quergerechtigkeit bei den Landesbeamten hergestellt, denn Polizeibeamten werde dies im Zug der Polizeistrukturreform auch ermöglicht.
Für die FDP-Fraktion signalisierte Ulrich Goll ebenfalls Zustimmung, verwies aber darauf, dass mit der Zustimmung zu diesem Gesetz keinesfalls eine Zustimmung der FDP zu den anstehenden Strukturveränderungen im Strafvollzug einhergehe. „Die Sache als solches ist richtig“, sagte Goll.
Einzig Karl Zimmermann von der CDU übte deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf, wenn auch formaler Art: Der Titel des Gesetzentwurfes, „Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Härtefällen bei Schließung oder Änderung des Aufgabenbereiches von Einrichtungen des Justizvollzuges“ sei wieder einmal ein Gesetz der grün-roten Landesregierung, das schwer verständlich sei, so Zimmermann. „Warum nicht: 'Gesetz zur Gewährung von Trennungsgeld'?“, fragte der CDU-Politiker. Unabhängig davon forderte Zimmermann, die Landestrennungsgeld-Verordnung zu ändern, statt ein neues Gesetz zu verabschieden. „Dann haben Sie unsere volle Zustimmung“, sagte er für seine Fraktion.
Justizminister Stickelberger (SPD) verwies dagegen darauf, dass diese Formulierung keine rot-grüne Erfindung sei, sondern seit Jahrzehnten so im Gesetz stehe. „Aber vielleicht haben Sie es jetzt erst bemerkt“, sagte er in Richtung Karl Zimmermann. Das Gesetz selbst sei allerdings richtig und sinnvoll. „Belastungen für Personal bei Strukturveränderungen sind manchmal unvermeidbar, aber wo möglich, müssen wir es ihnen erleichtern“, sagte er. Zudem seien entsprechende Anträge bloß in wenigen Fällen zu erwarten, entstehende zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt könnten aus dem Budget des Justizvollzugs beglichen werden.