Stuttgart. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat den Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in den Landtag eingebracht. Danach soll die Höchstzahl an Sportwettenanbietern am Markt bis zum Ende der Experimentierphase im Jahr 2021 aufgehoben werden. Alle Bewerber, die sich künftig um eine Sportwetten-Konzession bewerben und Mindestanforderungen erfüllen, sollen auch eine erhalten.
Hintergrund der Änderung sind rechtliche Schwierigkeiten bei der Aussetzung des staatlichen Glücksspielmonopols im Sportwettenmarkt. Seit 2012 sieht der Glücksspielstaatsvertrag vor, dass in beschränkter Zahl private Anbieter von Sportwetten am Markt zugelassen werden. Das Vergabeverfahren für 20 Konzessionen wurde jedoch vom Wiesbadener Verwaltungsgericht gestoppt.
„Mit dieser Änderung wird eine unbefriedigende Hängepartie beendet“, sagt Strobl in der ersten Lesung. Der Gesetzesentwurf schaffe Rechtssicherheit und ermögliche, flächendeckend gegen illegale Angebote vorzugehen. Karl Zimmermann (CDU) sieht es genauso: „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag gegen die fortschreitende Erosion des Ordnungsrechts im Glücksspielbereich.“
Rainer Stickelberger (SPD) sagt der Regierung seine Unterstützung zu. Von einer vollständigen Liberalisierung halte er aber nichts. Für eine solche spricht sich die FDP/DVP-Fraktion aus. Der Glücksspielmarkt im Internet werde vom Gesetzesentwurf ausgeblendet, sagt Ulrich Goll. Dem Sportwettenmarkt drohe eine Abwanderung in den nichtregulierten Bereich.
Josef Frey (Grüne) vermisst Mechanismen für eine strenge Überwachung des Glücksspielmarkts. Er fordert eine bundesweite Sperrdatei und gezielte Programme gegen Betrug und Spielsucht im Internet, über den Sportwettenbereich hinaus auch beim Online-Poker. Frey kritisiert das Land Schleswig-Holstein, dessen neugewählte Regierung aus CDU, Grünen und FDP den Vertrag ablehnt.
Im Nein Schleswig-Holsteins sieht Daniel Rottmann (AfD) seine Ansichten bestätigt. Statt einer Aufhebung der Kontingente brauche es eine rechtskonforme Aufsichtsbehörde zur Regulierung, damit das Gesetz Bestand habe.